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Montag, 14. August 2023, 10:43

TUI selbst hat unsere Pauschalreise storniert

Unsere Familie buchte am 20. Mai die TUI Pauschalreise in Burgas für den Zeitraum 10.09.2023 - 24.09.3023 für 2712 Euro. Im Paket war ein Flug Hannover-Burgas und zurück enthalten. Wir haben im Reisebüro Thomasino Reisen reserviert. Wir haben den ersten Teil der Zahlung bereits bezahlt. Allerdings teilte uns das Reisebüro Anfang Juli mit, dass der Direktflug Hannover-Burgas gestrichen sei und wir einen Flug München-Burgas gebucht hätten. Wir antworteten, dass wir mit dieser wesentlichen Änderung der Buchungsbedingungen nicht einverstanden seien, da wir mit zwei kleinen Kindern nicht aus einem anderen Bundesland fliegen könnten und baten das Reisebüro, uns Tickets für den Transferflug Hannover-München-Burgas zu buchen. Laut Gesetz haben wir das Recht dazu. Stattdessen hat das Reisebüro ohne unser Einverständnis unsere Pauschalreise auf einen anderen Termin 14.09.2023 - 26.09.2023 umgebucht, also 4 Tage später und 2 Tage kürzer als von uns gebucht. Das Reisebüro lehnt eine Rückbuchung ab, da in diesem Hotel keine Plätze mehr frei sind. Nach Angaben des Reisebüros war es TUI, die unsere Buchung widerrechtlich geändert hat. Wir haben den TUI Kundenservice 2 Mal kontaktiert, aber sie haben uns zurück zum Reisebüro geschickt. Jetzt kostet eine ähnliche Pauschalreise 1000 Euro mehr (da wir die ursprüngliche Tour fast 4 Monate vor Beginn gebucht hatten, war der Preis viel niedriger). Können wir mit einer Entschädigung rechnen? Wenn ja, welcher? Vielen Dank im Voraus!

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Montag, 14. August 2023, 11:35

Der jetzige, einseitig geänderte Pauschalreisevertrag bedarf eurer Zustimmung oder Ablehnung. Letzteres hätte eine Auflösung zur Folge und zunächst eine Erstattung der geleisteten Zahlung. Auf alle Fälle Mitteilung, da Stillschweigen Zustimmung bedeutet.

Macht man mit der Ablehnung einen Vorbehalt, die Mehrkosten aufgrund der einseitigen Vertragsänderung(en) anzufordern, stellt sich die Frage nach den Erfolgsaussichten. Die kann wohl nur ein Reiserechtsexperte einschätzen. Man darf sich wohl auf längere Auseinandersetzung, auch auf dem Rechtsweg, einrichten.

Unschön das Ganze, aber kommt gerade zum Saisonende immer mal wieder vor. Die Frage ist auch, ob die (Konzern-) Airline den ursprünglichen Flug gestrichen oder der Reiseveranstalter sein Kontingent nicht nutzt. Bei ersterem wäre gegenüber der Airline entsprechend Unterstützungsleistungen EU 261/2004 ggf. in Anspruch zu nehmen hinsichtlich Gestellung Ersatzflug etc

Das sind meine persönlichen Ansichten und stellen keine Rechtsberatung dar.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

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Freitag, 18. August 2023, 16:49

Im Grunde ist der VA in Haftung zu nehmen.
Auch wenn ein Reisebüro so einen Quatsch macht, ist trotzdem der RVA haftbar. Er haftet für seine Erfüllungsgehilfen.
Und bei der Vereitelung steht dem Kunden auch 50% Schadenserstz zu.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__651n.html

Hört sich dumm an, aber RVA haften Verschuldensunabhängig.
Freedom's just another word for nothing left to lose...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (18. August 2023, 16:56)