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21

Samstag, 21. Januar 2023, 18:35

Vielleicht hat ja jemand reelle Erfahrungswerte dazu?

:kuller: :patschi:

Legt los Amigo*as :D
Freedom's just another word for nothing left to lose...

22

Freitag, 17. März 2023, 21:25

Für alle die über diesen Beitrag stolpern oder die das generell interessiert:

Letztendlich ergab meine umfangreiche Recherche (Korrespondenz mit Maklern und Lesen diverser AVBs), dass Versicherungen für Kleingruppen im Prinzip eine einzige Farce sind.

Diese Art von Versicherungen sind für Individualbuchungen nicht bzw. nur für den Fall zu gebrauchen, dass die komplette Reise (also für die gesamte Gruppe) abgesagt/storniert wird.

Erst auf mehrmalige Nachfrage bei zwei Maklern hat sich das dann so langsam herauskristallisiert.

Sollte aus der Gruppe eine Person krank werden und so nicht an der Reise teilnehmen können, gibt es für diese Person nur dann eine Leistung/Kompensation, wenn seitens des Vermieters oder der Fährgesellschaft (um mal bei meinem Beispiel zu bleiben) eine Stornorechnung gestellt wird.

Ich würde mal behaupten, dass es in 99% der Fälle von Buchungen über eines der großen Portale für Ferienwohnungen/Ferienhäuser und/oder die Buchung einer Fähre keinerlei Teilstornogebühren bzw. -möglichkeiten gibt, wenn eine oder zwei Personen der Reisegruppe nicht anreisen können.

Effektiv bekommt man also nur etwas, wenn die komplette Reise storniert wird.

Fair wäre es, wenn der Betrag der Ferienunterkunft einfach durch die Anzahl der Reisenden/Feriengäste geteilt würde (so wie das ja letztendlich auch in der Realität gehandhabt wird).

Außerdem ist es anscheinend wirklich so, dass vom Buchungsportal eine Buchungsbestätigung erstellt werden müsste, auf der alle Reisenden (analog zu den Versicherten) aufgeführt werden müssten.
Bei FeWo-direkt stößt man mit solchen Anfragen natürlich auf Granit und bei den anderen großen Portalen sicherlich ebenso.

Eigentlich traurig, dass bei solchen bewusst intransparenten Verträgen, der Verbraucherschutz in Deutschland entweder keine Handlungsmöglichkeit oder keinen Handlungsbedarf sieht.

Zumindest sollten die grundsätzlichen Rahmenbedingen einfach/klar mehr oder weniger sofort ersichtlich sein.

23

Sonntag, 19. März 2023, 11:17

bewusst intransparenten Verträgen

Nun ja, Mietverträge können versicherungstechnisch nicht so behandelt werden wie Reiseverträge.
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