Es ist wohl einer der am häufigsten zitierten, weil unglaublichsten Reiserechtsvorfälle. Das Ehepaar, das 1996 nach Mauritius reist, schwer enttäuscht zurück kommt und vom Veranstalter Geld zurück will. Einer der Gründe, die der Kläger vor dem Amtsgericht Aschaffenburg angab: Ein Aufenthalt am Strand sei kaum möglich gewesen, weil "die einheimische Bevölkerung einen derartigen Lärm gemacht" hätte, dass der Kläger "schlichtweg sprachlos" gewesen sei. "Schlichtweg sprachlos" war nach eigener Aussage auch der Richter - und zwar darüber, "dass sich ein Reisender allen Ernstes darüber beschwert, er habe den Strand am Urlaubsort mit Einheimischen teilen müssen." Die Klage wurde abgewiesen.
(Amtsgericht Aschaffenburg, Aktenzeichen 13 C 3517/95)
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