Mit einem am 11. Mai 2021 verkündeten Urteil hat das Amtsgericht Düsseldorf (50 C 358/20) entschieden, dass der Reiseveranstalter keine Stornokosten erheben kann, auch wenn der Rücktritt bereits vor der Reisewarnung erklärt und dann später die Reise vom Reiseveranstalter selbst abgesagt wird.
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