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Dienstag, 23. März 2021, 20:13

EuGH C-28/20 zu Streik von Airline-Mitarbeitern

"Ein von einer Gewerkschaft von Beschäftigten eines Luftfahrtunternehmens organisierter Streik, mit dem u. a. Gehaltserhöhungen durchgesetzt werden sollen,
ist kein „außergewöhnlicher Umstand“, der die Fluggesellschaft von ihrer Verpflichtung zur Leistung von Ausgleichszahlungen wegen Annullierung oder großer Verspätung der betroffenen Flüge befreien könnte."

Quelle und Bericht: lto.de
Es gibt im nachstehenden Bericht einen Link zur Pressemitteilung des EuGH vom 23.01.2021

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/e…fluggastrechte/

[Anmerkung: Da Ansprüche aus der EU-Verordnung 261/2004 noch 3 Jahre ( und bis zum 31.12. des Jahres) lang durchgesetzt werden können, könnte z.B. auf die Lufthansa-Group eine Kostenlawine zurollen.]
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
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