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21

Dienstag, 16. März 2021, 16:31

gut zu wissen, falls man irgendwann mal wieder Reisen "darf" bzw. kann und möchte


.... und gut zu wissen, dass wir mit Dodo eine Frau vom Fach haben, die stets gut informiert ist und gut berät :TOP:

Wir haben jedenfalls schon erfolgreich eine Reise wegen "erheblicher Änderung" (Flugzeitenverspätung) stornieren können.
Früher war alles gut, heute ist alles besser. Es wäre besser, wenn wieder alles gut wäre

H. Erhardt

22

Samstag, 10. April 2021, 14:13

Sorry, wenn es hier jetzt sehr lange ruhig war.
Ich habe bis heute überlegt, ob es auch tatsächlich ein zielführender Weg ist, indem ich erst bei dem Reiseveranstalter
vorstellig werde (was ich bereits einige Male über mein Reisebüro erfolglos versucht hatte) und ihm nochmals schriftlich
meinen Rücktrittswunsch darstelle, obwohl ich die Antwort darauf schon kenne.

Deswegen habe ich meinen "Fall" für eine "kostenlose Ersteinschätzung" einem Reiserechtsexperten vorgelegt.
Abhängig von seinem Urteil werde ich dann gemeinsam mit einem Rechtsbeistand versuchen einen Rücktritt
zu erreichen. Darauf wäre es, meiner Meinung nach, ohnehin hinaus gelaufen.

23

Samstag, 10. April 2021, 17:56

Hallo piroww - und danke für dein Update.

Aus meiner Sicht könnte es einen Unterschied machen, indem der Reiseveranstalter die vermutlich entstehenden Erstkosten des Rechtsexperten für die vorgerichtliche Beratung nicht übernimmt. Da du dem Vertragspartner vorab nicht die Gelegenheit gegeben hattest, unabhängig vom Rechtsweg deinem Vorschlag auf kostenfreien Rücktritt zuzustimmen.

Erst mit der schriftlichen Ablehnung des Reiseveranstalters ergibt sich in der Regel die Möglichkeit, einen fachlichen und bezahlten Rat im Erfolgsfall auch vorgerichtlich mit abzurechnen.Soweit mein persönlicher Kenntnisstand, der keine Rechtsberatung beinhaltet. Aber du kannst das sicherlich abklären.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

24

Samstag, 10. April 2021, 18:55

Doch cuate hat er mit seinem erstem Schreiben schon bekundet.
Ich denke "unser User" wird demendsprechend agieren und auch die vorgerichtlichen Anwaltskosten dementsprechend
auf die Rechnung setzen.

Ich glaube, das geht gut aus für pirrow :ironic:
Freedom's just another word for nothing left to lose...

25

Samstag, 10. April 2021, 19:03

Habs mir nochmals durchgelesen. Scheint damals ein erster Versuch und die Antwort auf eine entsprechende Anfrage vom Reisebüro, vermutlich ohne schriftlich verwertbares gewesen zu sein.

Erst daraufhin wollte er sich mit Schreiben an den RV selbst wenden. Ist das geschehen?
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

26

Sonntag, 11. April 2021, 12:56

Inzwischen hat sich auch der Reiserechtsexperte mit seiner Ersteinschätzung gemeldet (sehr schnelle Reaktionszeit: Meine Anfrage war von gestern, die Antwort des RA kam vor einer halben Stunde).

Grundsätzlich sieht er Möglichkeiten einen Rücktritt vom Vertrag zu erreichen (wegen erheblicher Änderung einer wesentlichen Reiseleistung).
Er hat empfohlen, dass ich den Rücktritt gegenüber dem Reiseveranstalter selbst erkläre und ihn anschließend beauftrage.

Katja die 2.

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27

Sonntag, 11. April 2021, 13:07

das wurde dir auch schon geraten :pfft:

28

Dienstag, 11. Mai 2021, 12:23

Ich wollte hier nicht den Eindruck entstehen lassen, dass ich mich zu dem geschilderten "Problem" nicht mehr melde.

Bisher wurde der Rücktritt gegenüber dem Veranstalter noch nicht erklärt. Ich bin noch immer in der Abstimmung
bzgl. der weiteren Vorgehensweise.

Sobald es Neuigkeiten zu berichten gibt, werde ich sie hier teilen.

29

Mittwoch, 12. Mai 2021, 06:21

indem ich erst bei dem Reiseveranstalter
vorstellig werde (was ich bereits einige Male über mein Reisebüro erfolglos versucht hatte) und ihm nochmals schriftlich
meinen Rücktrittswunsch darstelle


Dann habe ich obig Zitiertes falsch interpretiert, danke für Deine Nachricht.
Halt uns bitte auf dem Laufenden.
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30

Mittwoch, 23. Juni 2021, 12:15

Leider hat die Sache jetzt einen unerwarteten Verlauf genommen: Der anfänglich von mir gelobte Reiserechtsexperte hat mich in dieser Sache "hängen" lassen.
Über meine RS-Versicherung hatte ich mir bereits eine Deckungszusage eingeholt und mit dem Anwalt auch telefoniert und die weitere Vorgehensweise
abgestimmt. Wir hatten besprochen, dass er meinen Entwurf für eine Rücktrittserklärung prüft und mich anschließend informiert. Das ist jetzt 6 Wochen(!) her.
Mehrfach habe ich per Mail angefragt, wann ich mit einer Antwort rechnen kann, leider ohne jegliche Reaktion.

Er wird sich wohl jetzt die Beratungsgebühr von meiner RS-Versicherung einstecken. Offensichtlich war ihm der Sachverhalt finanziell nicht "attraktiv" genug.

Wir haben uns dazu entschlossen, die Reise trotz der Flugzeitenänderung jetzt anzutreten.

Eine Empfehlung für den Rechtsanwalt, der wohl auch in diesem Forum "aktiv" ist, kann ich leider nicht aussprechen.

Sina

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Wohnort: Neigschmeckt ins Schwabenland

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31

Mittwoch, 23. Juni 2021, 14:03

Das ist ja nun blöd gelaufen. Ich würde die Rechtschutzversicherung darüber in Kenntnis setzen.
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

32

Samstag, 3. Juli 2021, 17:53

Jetzt nur nebei erwähnt es gibt noch mehr RA welche sich auf Reiserecht eingeschossen haben!
Bitte erfragt Euch vorher.
Die Werbung mit der kostenlosen Erstinformation ist ein "Mandantenfänger"
Das man dort keine adequate Info erhält, dürfte Jedem klar sein!
Bitte fragt hier vorher!
Freedom's just another word for nothing left to lose...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (3. Juli 2021, 17:54)


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33

Sonntag, 4. Juli 2021, 10:40

Jetzt nur nebei erwähnt es gibt noch mehr RA welche sich auf Reiserecht eingeschossen haben!
Bitte erfragt Euch vorher.
Die Werbung mit der kostenlosen Erstinformation ist ein "Mandantenfänger"
Das man dort keine adequate Info erhält, dürfte Jedem klar sein!
Bitte fragt hier vorher!



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