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1

Sonntag, 14. März 2021, 10:41

Stornierung Pauschalreise wegen Flugzeitenänderung

Hallo und guten Morgen,

wir hatten für den September dieses Jahres eine Pauschalreise an die Algarve gebucht. Entscheidend für diese Buchung waren
die günstigen Flugzeiten für den Hin- und Rückflug. Der Rückflug mit TUI-fly war für 18:45 Uhr geplant. Dieser wurde uns nun
auf 07:50 Uhr am gleichen Tag vorverlegt. Ärgerlich ist neben der Tatsache, dass wir einen ganzen Urlaubstag verlieren auch,
dass man uns mitten in der Nacht abholen wird, um uns an den Flughafen zu fahren.

TUI selbst hat uns telefonisch darüber informiert, dass es aktuell keine alternativen Flüge gäbe. Wir haben dann unser Reisebüro
gebeten eine kostenlose Stornierung zu erreichen. Eine fast 11-stündige Flugzeitenverlegung stellt offenbar einen erheblichen
und zugleich unzumutbaren Reisemangel dar.

Die erwartete Antwort des Veranstalters TUI war dann, dass die Flugzeiten unverbindlich sind und eine kostenlose Stornierung
nicht möglich wäre.

Mit dieser Antwort wollen wir uns nicht zufrieden geben, daher würden wir gerne selbst direkt bei der TUI mit unserer Bitte
vorstellig werden.

Müssten wir der TUI in einem ersten Anschreiben (mit Fristsetzung) die Möglichkeit geben, Abhilfe zu schaffen und die vertraglich
vereinbarten Flugzeiten einzuhalten? Oder könnten wir sofort auf eine Stornierung wegen des Reisemangels drängen?

Katja

Master Amigo

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2

Sonntag, 14. März 2021, 11:08

Hallo, ich bin mir ziemlich sicher das die Flugzeiten nie vertraglich vereinbart sind, sondern immer nur " voraussichtlich ", also jeder zu ändern sind. :pfft:

3

Sonntag, 14. März 2021, 11:18

Das ist sicher richtig. Man sollte aber vielleicht auf die "Kleinigkeit" achten, dass es sich um eine fast 11-stündige
Flugzeitverlegung handelt. Das muss dass dann nicht mehr mit einer Aussage, dass es sich um voraussichtliche
Flugzeiten handelt, akzeptiert werden.

Katja

Master Amigo

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4

Sonntag, 14. März 2021, 11:28

Ich hatte den Fall, das der Hinflug von 8 Uhr morgens auf 18:45 Uhr verlegt wurde und dafür der Rückflug von 16 Uhr auf 7 Uhr morgens, da war auch nichts zu machen.
Allerdings fiel die Reise dann Corona zum Opfer :tüte:

5

Sonntag, 14. März 2021, 11:35

Früher war alles gut, heute ist alles besser. Es wäre besser, wenn wieder alles gut wäre

H. Erhardt

WXYZ

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6

Sonntag, 14. März 2021, 12:24

@piroww

Kurz und knapp auf den Punkt gebracht, Du wirst diese Flugzeitverschiebung bei der gebuchten Pauschalreise nicht erfolgreich einklagen können. Ebenso solltest Du die Reise in keinem Fall stornieren. Dann wird TUI Dich nämlich mit den vollständigen Stornogebühren belasten, die TUI dann sogar u.U. juristisch durchsetzen kann.

Der Link www.anwalt.org ist für Deinen Sachverhalt nicht wirklich hilfreich.

Also - akzeptiere die Änderung, auch wenn es gegen Dein persönliches Rechtsempfinden spricht. Bei einer Pauschalreise besteht die vertragliche Verpflichtung des VA "nur" darin, Dich zum gebuchten Termin an den gebuchten Ort zu befördern. Solange das an diesem Tag bis spätestens 23:59 Uhr geschieht, erfüllt der Veranstalter den Vertrag. Flugzeitänderungen musst Du akzeptieren.

Das Dir das alles gegen den Strich geht und Du entsprechend angesäuert regierst, kann ich völlig nachvollziehen. Ändert aber nicht den Sachstand, dass Du juristisch betrachtet keine Chance hast, von der Reise zurück zu treten.

Unter Umständen kannst Du über ein "god will" Angebot deinerseits versuchen, kostenfrei auf eine andere Reise umzubuchen und das entsprechend mit dem derzeitigen Corona-Szenario argumentativ untermauern. Eingehen muss der VA darauf nicht, aber Du solltest es zumindest versuchen. Allerdings dann mit einem ganz konkret formulierten Angebot.

Ob es besser ist dass das Reisebüro dieses Angebot bei TUI vorträgt oder ob Du das selber in die Hand nimmst, dazu kann ich Dir keinen Rat geben, da ich nicht weiß wie qualifiziert Dein Reisebüro ist.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »WXYZ« (14. März 2021, 12:27)


7

Sonntag, 14. März 2021, 12:38

Grundsätzlich sehe ich aufgrund der geschilderten Sachlage ein Anrecht auf kostenfreie Vertragsaufhebung. Allerdings wird dies ohne größeren Aufwand momentan kaum erreichbar sein. Allein die Kommunikation mit einigen Reiseveranstaltern soll momentan erschwert sein. Und einen bestehenden Reisevertrag relativ freiwillig aufzulösen, passt so gar nicht in das Bemühen, jede Einnahme in der heutigen Zeit zu verteidigen. Folglich oft erst eine Einigung bei Beschreiten des Rechtsweges möglich. Ist man dazu bereit?

Fakt ist auch, dass die Airline nach langwierigen internen Auseinandersetzung die Flotte nahezu halbiert und zukünftig nur noch mit 22 Maschinen in der Luft ist.

Wer da also in der heutigen Zeit monatelang im voraus gebucht hatte, wird allein durch erforderliche Anpassungen im Flugplan bis auf wenige Ausnahmen von Änderungen betroffen sein.

Bis zum Herbst sind auch jetzt die Flugpläne immer noch nicht stabil. Man kann also durchaus weitere Zeitänderungen bekommen. Oder Änderungen beim Abflug Hafen ...
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

8

Sonntag, 14. März 2021, 12:48

So war auch mein Verständnis. Bei einer Flugzeitänderung von mehr als 4 Stunden muss das nicht einfach so akzeptiert werden.
Dass man die Begrifflichkeiten "erheblich" und "unzumutbar" sicher noch bis ins Detail diskutieren wird, ist mir bewusst.

Für mich war eigentlich nur wichtig: Muss ich dem Veranstalter mit einer Abhilfeaufforderung erst noch eine Möglichkeit geben,
mir einen Alternativflug vorzuschlagen? Oder kann ich den Veranstalter direkt mit einer Forderung der "kostenlosen Stornierung"
konfrontieren?

9

Sonntag, 14. März 2021, 13:12

Da ja kein Zeitdruck vorliegt, kannst du ein Abhilfeersuchen vorausschicken. Es empfiehlt sich, selbst darin schon alternativ genehme Reisealternativen aufzugeben. Wobei diese wohl recht eingeschränkt vorhanden sein sollten.
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10

Sonntag, 14. März 2021, 20:04

Grundsätzlich sehe ich aufgrund der geschilderten Sachlage ein Anrecht auf kostenfreie Vertragsaufhebung.


Das ist doch der springende Punkt und Recht ist immer noch Recht.
Wir haben letztes Jahr eine ähnliche Flugzeitenänderung (es waren noch etwas mehr) ebenfalls zur kostenfreien Stornierung nutzen können.

Vielleicht meldet sich ja noch die gute Dodo - da wirst Du eine fundierte Aussage bekommen :TOP:
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H. Erhardt

11

Montag, 15. März 2021, 07:34

Flugzeiten sind immer verbindlich, egal was RVA immer auf den Bestätigungen drucken.
Piroww hat den Rücktritt vom Reisevertrag erklärt. Dies ist eine einseitige Willenserklärung die damit wirksam wird, dass diese beim Reiseveranstalter (oder dem Reisebüro als seinem Vertreter) eingeht. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__651l.html
Somit ist der Rücktritt mit entsprechendem Datum wirksam und nur Sachverhalte bis zu diesem Zeitpunkt sind interessant. Der Vertrag ist beendet und aus der damaligen Sicht auch berechtigt, soweit keine alternative und zeitnahe Flugverbindung vorgelegen hat.
Allerdings ist davon auszugehen, dass TUI sich darauf nicht freiwillig einlassen wird.
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12

Montag, 15. März 2021, 21:28

Vielen Dank für die zahlreichen Informationen. Ich werde auf jeden Fall, in einem ersten Schritt, eine Abhilfeaufforderung an die
TUI richten, um sicher zu stellen, dass ich keinen Formfehler begehe. Sofern diese dann nicht erfüllt werden kann (und davon gehe ich aus),
werde ich die Stornierung verlangen. Über den Ausgang werde ich selbstverständlich hier berichten.

13

Dienstag, 16. März 2021, 05:07

werde ich die Stornierung den Rücktritt verlangen


Am besten mit Fristsetzung zur Rückzahlung des Erlangten.
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WXYZ

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14

Dienstag, 16. März 2021, 09:39

TUI wird eine Stornierung verbindlich nicht kostenfrei akzeptieren und den Vorgang u.U. durch alle Instanzen süffisant, aber in der Sache konsequent begleiten.

Man wird kein Exempel statuieren wollen und sich dann nicht mit Grundsatzurteilen an den Pranger stellen lassen.

15

Dienstag, 16. März 2021, 10:09

Nein, es wird (wie bei vielen RVA) zu einem Vergleich kommen. Das wird der finanzielle Casus knacksus für den Touristen.
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WXYZ

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16

Dienstag, 16. März 2021, 12:42

@Dodo

Könnte auch so ausgehen. Beide Einschätzungen (Deine + Meine) sind möglich. Jedoch wird @piroww nicht schadlos aus der Nummer rauskommen. Aber genau das erhofft er/sie sich.

17

Dienstag, 16. März 2021, 14:51

Es geht um eine "erhebliche Änderung einer wesentlichen Eigenschaften von Reiseleistungen" und dazu wird expilizit auf Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB verwiesen.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/art_250__3.html

Piroww hätte durchaus Chancen, wobei auch das LG Hannover sehr verbraucherfreundlich entscheidet. Das weiß die TUI sehr genau.
Ich würde hartnäckig bleiben.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (16. März 2021, 14:55)


Katja

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18

Dienstag, 16. März 2021, 15:12

auf den Ausgang bin ich sehr gespannt :denk:
ich wurde schon mehr als einmal nach Flugzeiten Änderungen darauf hingewiesen, dass das " voraussichtliche " Zeiten sind und somit Änderungen auch hinsichtlich der Airline möglich sind

19

Dienstag, 16. März 2021, 15:16

Natürlich wird das von allen RVA so "erklärt". Ist aber falsch.
Bei Pauschalreisen haften RVA immer verschuldensunabhängig, ergo wenn irgendein Leistungsträger (Airline, Hotel, Transfer etc.) nicht liefert, so bleibt der
RVA in der Pflicht.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (16. März 2021, 15:20)


Katja

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20

Dienstag, 16. März 2021, 16:05

gut zu wissen, falls man irgendwann mal wieder Reisen "darf" bzw. kann und möchte