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Freitag, 29. Mai 2020, 13:05

Einstweilige Verfügung gegen Aufschläge der Lufthansa & Air France darf nicht mehr an Vermittler verweisen

Landgericht Köln untersagt Lufthansa Aufschläge für Alternativflüge
Air France verweist für Erstattung nicht mehr an Online-Reisevermittler

Die Lufthansa bietet Ersatz für annullierte Flüge nur gegen Aufpreis an. Air France sieht sich selbst nicht als Ansprechpartner für Erstattungsansprüche, sondern den Online-Reisevermittler.
Hotlines anderer Fluggesellschaften scheinen weiter im Lockdown und für Fragen überhaupt nicht erreichbar zu sein. Angesichts der Flut an Verbraucherbeschwerden hat die Verbraucherzentrale NRW jetzt Lufthansa und Air France wegen Verstößen gegen die EU-Fluggastrechte-Verordnung erfolgreich abgemahnt und unter anderem eine einstweilige Verfügung erwirkt.

Ganzer Text hier:
https://www.verbraucherzentrale.nrw/pres…Atx_oF3HKHQgDiY
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