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1

Dienstag, 4. Februar 2020, 12:12

Nirgendwo steht in der EU-Verordnung 261/2004,

daß ein Passagier auch menschlich sein muß. Das führte zu einer Ausgleichszahlung wegen Verspätung ...

https://www.austrianaviation.net/detail/…-hund-bezahlen/
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Sina

Master Amigo

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2

Dienstag, 4. Februar 2020, 14:10

Kurioses Urteil, wobei auch ein Hund von einer Flugverspätung mindestens genauso genervt sein wird wie ein Zweibeiner. Hoffentlich kauft Herrchen/ Frauchen dem Hund von der Entschädigung was Schönes!
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

3

Mittwoch, 5. Februar 2020, 09:54

Ich denke da eher an einer Zeitungsente, Gag der Airline, oder inszeniert, um Argumente für die Abschaffung der Fluggastrechte zu sammeln.

Davon, dass Tiere im Sinne des § 90a BGB auch "Fluggäste" im Sinne des VO EG 261 2004 sein können, geht die Kommentierung im Schmid allerdings wohl nicht aus (vgl. Schmid, FlugastrechteVO, 2018, Art.2 Rd. 57ff.) Warum wohl hat die Airline es nicht gerichtlich klären lassen?
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (5. Februar 2020, 09:58)


Fitschi

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4

Mittwoch, 5. Februar 2020, 10:09

Keine Ahnung wie die Rechtslage in Dänemark ist, in Österreich gilt ein Tier ( nicht hauen, ich kann nix dafür) mehr oder weniger als „Sache“ .
Eine Sache kann aber schwer der Inhaber von irgendwas sein :ironic:
Ein Trinkgefäß sobald es leer, macht keine rechte Freude mehr :Nope:
(Wilhelm Busch)

5

Mittwoch, 5. Februar 2020, 10:30

War ja hier bis 1990 eben so :ironic:
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