Ich denke da eher an einer Zeitungsente, Gag der Airline, oder inszeniert, um Argumente für die Abschaffung der Fluggastrechte zu sammeln.
Davon, dass Tiere im Sinne des § 90a BGB auch "Fluggäste" im Sinne des VO EG 261 2004 sein können, geht die Kommentierung im Schmid allerdings wohl nicht aus (vgl. Schmid, FlugastrechteVO, 2018, Art.2 Rd. 57ff.) Warum wohl hat die Airline es nicht gerichtlich klären lassen?
Freedom's just another word for nothing left to lose...
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (5. Februar 2020, 09:58)