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Mittwoch, 25. September 2019, 08:34

Rückerstattung bei Condor-Buchung (TC-Insolvenz)

Hallo alle zusammen,

das ist mein erster Beitrag und hab da gleich eine Frage und hoffe, dass mir hier jemand etwas helfen kann.

Also, Problem ist folgendes:

Wir haben Flüge von Düsseldorf nach Orlando gebucht inklusive Zwischenstopp in Manchester.

Gebucht wurde über condor.de; Flug ab Manchester wäre mit Thomas Cook UK gewesen.

Condor-Hotline sagt, wir könnten auf condor umbuchen. Ist für uns aber inakzeptabel, da die Flüge nicht zu unseren gebuchten Terminen gehen würden, sondern Tage vorher oder nachher. Zudem wären sie mit Zwischenstopp in der Dominikanischen Republik, so dass wir hinterher 27 Stunden unterwegs wären. Außerdem sollten wir für die Umbuchung noch Umbuchungsgebühr zahlen.

Stornieren von unserer Seite wäre auch möglich, lt. Condor würden wir dann aber nur die Steuern und Gebühren in Höhe von ca. 350 Euro wieder bekommen.

Auf unseren Einwand, dass die Flüge ja gar nicht statt finden, sagte man uns, dass Condor hierfür nicht zuständig ist, sondern wir uns an Thomas Cook zu wenden haben.

Ist das so richtig? Wir haben schließlich bei Condor gebucht und somit gehe ich davon aus, dass Condor der Vertragspartner ist. Da er den Vetrag nicht erfüllt, kann ich doch die komplette Erstattung meines Geldes erwarten oder bin ich zu naiv? :denk:


Wir müssten in vier Wochen fliegen. Vor Ort ist alles gebucht.


Vielen Dank schonmal

2

Mittwoch, 25. September 2019, 10:03

In der aktuellen Lage schwierige Situation. Frage: An wen erfolgte die Zahlung der Reise.
Also an Condor in Deutschland oder direkt an ThomasCook?
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

3

Mittwoch, 25. September 2019, 10:08

Laut Kreditkartenabrechnung an Condor Deutschland.

Auf der Buchungsbestätigung steht ebenfalls Buchung bei: Condor Flugdienst GmbH, Condor Individuell, Thomas-Cook-Platz 1, 61440 Oberursel, Deutschland

Vielen Dank!

4

Mittwoch, 25. September 2019, 10:13

Das macht den Eindruck, als ob Condor auch in der Verantwortung für die Leistungserbringung ist.
Ab jetzt würde ich nicht mehr mit dem Callcenter telefonieren, sondern deine Forderung klar schriftlich formulieren.
Ggf. vorab noch eine unverbindliche Rechtsberatung einholen. Kann nicht so teuer werden /Festpreis vereinbaren.
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Jimi Hendrix

5

Mittwoch, 25. September 2019, 11:16

Wenn Condor verantwortlicher Partner für die Buchung ist, dann kannst Du auch hinsichtlich EU-Verordnung 261/2004 Unterstützungsleistungen bei Flugausfall fordern. Siehe "Artikel 8

Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung

(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so können Fluggäste wählen zwischen
b) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt ..."

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/…EX%3A32004R0261

Lies dich da mal ein. Theoretisch also auch ein Flug mit American Airlines oder andere.
Auch das solltest Du in deine Überprüfung der Situation einfliessen lassen.
Wahrscheinlich ist die EU-Regelung der beste Hebel.
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Jimi Hendrix

6

Mittwoch, 25. September 2019, 12:36

Wow, vielen Dank für Deine ausführliche Antwort, aber ohne Anwalt wird das wohl alles nichts werden.

Ich habe gerade nochmal im Condor-Live Chat erfragt, wann ich mit der vollständigen Erstattung rechnen kann und obwohl die Flüge nachweislich nicht stattfinden werden und ich über Condor.de gebucht habe und angemerkt habe, dass Condor mein Vertragspartner ist, wurde mir immer nur die Antwort gegeben, dass gemäß Tarifbestimmungen nur eine Umbuchung oder Stornierung in Frage kommt.
Zwischenzeitlich habe ich mit der ADAC-Rechtsberatung gesprochen. Diese sagt auch, dass ich mich aufgrund Kostenerstattung an meinen Vertragspartner (Condor) wenden soll.

Ich habe per Mail nochmal meine Forderung mit Termin klar formuliert, aber denke nicht, dass da was rauskommt, da Condor sich ja nicht verantwortlich fühlt.

Bleibt wohl wirklich nur der Gang zum Anwalt.

Vielen lieben Dank nochmal!

7

Mittwoch, 25. September 2019, 13:08

Dann lass dich doch umbuchen. Natürlich kostenfrei.

Aber eben gem. EU - Verordnung auf eine anderweitige Beförderung zum Endziel
unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt ...

Also praktisch Ersatzflüge, die praktisch im Zeitfenster der ursprünglichen Buchung liegen.

Such Dir passende Flugverbindungen raus und geb ihnen diese, die Du akzeptieren kannst, auf.
Die EU-Verordnung sagt nicht, daß sie nur bestimmte, also eigene Flüge nehmen dürfen.
Weil es die ohnehin, wie Du schreibst, an den ursprünglichen Flugtagen nicht gibt.
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Jimi Hendrix

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (25. September 2019, 13:12)


8

Mittwoch, 25. September 2019, 13:58

Dann lass dich doch umbuchen. Natürlich kostenfrei.

Du Scherzkeks! :ironic: Die Umbuchung wäre nicht kostenfrei, sondern sollte auch nochmal ca. 150 Euro pro Person kosten, da Condor bestreitet, Vertragspartner zu sein.

Wie gesagt, nur die kostenpflichtige Umbuchung oder Stornieren und auf 4/5 des Geldes verzichten bieten sie an.

Wüsstest Du nicht, an wen ich mich diesbezüglich wenden kann? Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr?

9

Mittwoch, 25. September 2019, 14:11

Das Problem dort ist, die werden erst aktiv, wenn der Flug bereits stattgefunden hat
und auch erst dann, wenn die Airline Forderungen ablehnt. Im Voraus lehnen die die
Aufnahme der Tätigkeit ab. ( Erfahrungen aus anderen Problemen bei Flügen )
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Jimi Hendrix

10

Mittwoch, 25. September 2019, 14:27

Ok, Danke!
Ganz ehrlich. Mittlerweile denke ich, dass ich einfach stornieren sollte. Dann könnte ich irgendwo neu buchen und gut ist, aber dann denke ich wieder, dass es so entsetzlich ungerecht ist, dass ich ohne Verschulden dann knapp 1.200 Euro "verschenke". :cry: Aber vielleicht hat Condor doch Recht und ich hab wirklich keinerlei Rechte, obwohl ich bei Ihnen gebucht habe. :denk:

Gibt es keine andere Stelle, an die man sich wenden kann? Oder gibt es irgendwelche Anwaltsempfehlungen? Hab leider auf diesem Gebiet überhaupt keine Erfahrung.

11

Mittwoch, 25. September 2019, 14:29

Noch bist Du gut im Zeitplan.

Such Dir einen Reiserechts-Experten, der ggf. für Dich die EU-Verordnung durchdrückt.
Da Airlines Urteile in dem Bereich eher scheuen, wird man vermutlich eine Lösung anbieten.

Es gibt allerdings auch Airlines, die bleiben erst mal stur (so wie Condor bei Dir)
https://www.austrianaviation.net/detail/…nd-bleibt-stur/

Voreilig stornieren würde ich auf keinen Fall. Kannst ja weitere termingebundene Stornotermine
im Auge behalten, damit es nicht noch teurer werden kann. Bis dahin schauen, was machbar ist.

Denke, du kriegst hier noch weitere Detailinfos (z.B. von Dodo)
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Jimi Hendrix

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (25. September 2019, 14:32)


12

Mittwoch, 25. September 2019, 14:37

I. Wirksames Schuldverhältnis

Durch die Buchung unstreitig.

II. Pflichtverletzung

Nichtleistung

III. Fristsetzung

entbehrlich wegen Erfüllungsverweigerung des Schuldners

IV. Vertretenmüssen, § 280 I 2 BGB
wird vermutet => Beweislast für Nichtvertretenmüssen liegt beim Schuldner


V. Rechtsfolge

Schadensersatz statt der Leistung (Erfüllung dann gem. § 281 IV BGB ausgeschlossen)
oder: § 284 BGB (Aufwendungsersatz)

Dementsprechend müsste Condor die zusätzlichen Kosten für eine gleichwertige Ersatzbuchung erstatten.

Jedoch ohne Anwalt fast aussichstlos, bei positiver Entscheidung muss Condor alle Rechtskosten tragen.

Blos nicht selbst stornieren, was denn überhaupt? Einen Flug den Du nie gebucht hast? Lass Dich nicht von Condor beirren.
Freedom's just another word for nothing left to lose...

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (25. September 2019, 14:44)


13

Mittwoch, 25. September 2019, 14:48

Noch eins: Wenn es die Zeit bis zum Abflug hergibt, erst weitere kostenintensive Schritte unternehmen, wenn die EU dem Überbrückungskredit an Condor zustimmt. Denn wenn Condor doch noch wirtschaftlich abstürzt, erstattet keiner mehr irgendwas. Doch: In dem Fall erstattet Deine Kreditkartengesellschaft "wegen nicht erbrachter Leistung" vermutlich den Gesamtbetrag.
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Jimi Hendrix

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »cuate« (25. September 2019, 14:50)


14

Mittwoch, 25. September 2019, 14:59

Guter Tipp cuate :corräkt:
Freedom's just another word for nothing left to lose...

15

Mittwoch, 25. September 2019, 15:16

Vielen lieben Dank! Ernsthaft, war zwischenzeitlich schon dem Nervenzusammenbruch nah, aber die bestätigenden Worte haben mich echt aufgebaut.
Soll ich schon mal neue Flüge auf meine Kosten buchen? Die benötige ich ja auf jeden Fall und sind momentan recht günstig (sogar günstiger als die gebuchten mit Condor).
Und bleibt noch die Frage: Wo finde ich denn einen guten Reiserechtsexperten? Google ist wohl nicht die Maßnahme der Wahl, oder?

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Mittwoch, 25. September 2019, 15:23

Schaue mal in deiner PN.

Ich drücke alle Daumen, aber erst den Anwalt konsultieren, bevor Du einen neuen Flug buchst, ansonsten den Flug erst blocken und blos noch nicht
ausstellen lassen , macht jedes vernünftige Reisebüro.
Freedom's just another word for nothing left to lose...

17

Mittwoch, 25. September 2019, 16:45

Noch ein Tipp, wenn Du evt. einen Mietwagen von DE aus gebucht hast, viele Vermieter geben die Möglichkeit an, den gebuchten Mietwagen kostenfrei zu stornieren.
Frage einfach danach, falls es auf Dich zutrifft, oder der Mietwagen an einem anderen Tag/Standort angenommen/abgegeben werden muss.
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