Ich würde sagen der verlinkte Text ist ausgesprochen präzise im Hinblick auf die Sachverhalte, natürlich muss anwalt.de ein bisschen fernere Dienstleistungen anpreisen ...
Der Irrtum der Kläger ist bekanntlich ein sehr weit verbreiteter, insofern dürften die Entscheidungen sich sicher auf die Erwartungen auswirken.
Ferner gibt es eine Vorgeschichte zu der mangelnden Klarheit bei der Anrechnung:
Beispielsweise verneinten Gerichte eine Anrechnung bei der nachträglichen Erstattung belegter Auslagen durch Reiseveranstalter, bejahten sie aber, wenn zusätzlich zur Erstattung noch eine pauschale Kompensation vom Luftverkehrsunternehmen verlangt wurde.
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Unberührt von den Entscheidungen bleiben die Pflichten zu Versorgungs- & Ersatzleistungen der LVU oder Veranstalter.