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Samstag, 27. Juli 2019, 11:44

Ausgleichszahlungen erhalten: Bei diesen Airlines fast unmöglich

Erst die Pfändung der Bordkasse, notfalls des ganzen Flugzeugs, um Gerichtsentscheidungen in der Praxis in der EU umsetzen zu können.

Besonders schwierig gilt die Durchsetzung von Ansprüchen aus der FluggastrechteVO 261/2004 u.a. bei Nicht-EU-Airlines wie

  • Nouvelair Tunisie,
    Royal Air Maroc,
    Air Egypt,
    Onur Air Türkei,
    Egypt Air oder
    Air Arabia Maroc.


Aber selbst eine EU-Airline wie Olympus Airways gehört zu den Verweigerern, wie hier geschildert:

https://www.welt.de/print/die_welt/reise…-Flugzeuge.html
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

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Samstag, 27. Juli 2019, 12:47

Ausnahmen bestätigen die Regel, würde der Anwalt jetzt sagen.
Aber es ist bei außereuropäischen Airlines immer schwierig eine Kompensation einzufordern, trotz Titel, es sei denn der RA beauftrag ein
seriöses Inkassounternehmen und pfändet bei Landung die Bordkasse hier in der EU.
Oder ein RA hat außereuropäisch kompetente Kollegen, welche herangezogen werden können.
Wenn der Fall positiv verläuft, sind alle dahingehenden Kosten der Airline zuzurechnen und der Kunde bekommt
die EU/VO vorgeschriebenen Entschädigungen -ohne die üblichen Provisionen der Inkassounternehmen (welche solch Fälle eh abwimmel, weil Kosten- und Arbeitsintensiv, da passen die Algorithmen nicht mehr) ) für Flugrecht zu büßen -
Schade das es überhaupt jetzt dermaßen überhand nimmt, aber diese Probematik sehe ich als Hausgemacht.

Seltener Fall, aber Realität. Wird aber jetzt häufiger vorkommen.
Freedom's just another word for nothing left to lose...

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (27. Juli 2019, 12:52)


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Samstag, 27. Juli 2019, 13:12

Oh Gott, sorry, mein Laptop gefriert momentan einzelne Seiten und ich kann weder verbessern noch seltener kommentieren.
Das war obig der Fall, ich hoffe, ihr versteht mein wirres Geschreibsel, ansonsten soll es von den Mods einfach entfernt werden.
Freedom's just another word for nothing left to lose...

4

Dienstag, 30. Juli 2019, 21:02

Kleine Korrektur:

Trotz vollstreckbaren Titels bleibt der Kläger in etlichen EU und nicht EU Ländern auf den Kosten seiner rechtlichen Vertretung sitzen - beispielsweise in Bulgarien, Griechenland, der Türkei, Ägypten und in Tunesien.

Die gerichtliche Durchsetzung ist schon allein deshalb häufig ganz und gar uninteressant.
Überdies wäre die Liste um einige EU Airlines zu ergänzen, als da wären

- Olympus Airways
- FLY2SKY

- Bulgarian Holiday Airlines
(t.b.c.)
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Lisbeth« (30. Juli 2019, 21:06)