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Freitag, 12. Juli 2019, 04:44

EuGH: Fluggesellschaft muss auch für Verspätungen wegen nicht von ihr veranstalteter Teilflüge aus Drittstaaten haften

Fluggäste haben nach einer Entscheidung des EuGH auch bei Verspätungen von Anschlussflügen außerhalb der EU Anspruch auf Entschädigungen. Entscheidend ist, ob es sich bei den Flügen um eine einzige Buchung handelt.

https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs…/cp190095de.pdf
Freedom's just another word for nothing left to lose...

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Freitag, 12. Juli 2019, 09:08

Soweit der 1. der Flüge in der EU gestartet war und alle weiteren Flüge auf gleicher Flugbuchung / einem Ticket.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix