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Samstag, 9. Februar 2019, 10:11

Todesängste beim Transfer rechtfertigen Schmerzensgeld und Rückerstattung des gesamten Reisepreis

Der RVA schuldet dem Urlauber einen sicheren Rücktransfer vom Urlaubsort zum Flughafen.
Kommt es dabei wegen schlechtem Wetter zu einer gefährlichen Situation auf See und erleidet der Urlauber dabei Todesangst, muss der RVA dem Kunden u.a. den kompletten Reisepreis erstatten sowie Schmerzensgeld zahlen.
(LG Köln, U. v. 15.01.2019 - 3 O 305/17)
Die Entscheidung erging noch zum alten Reiserecht (§ 651f BGB aF).

Ich habe gerade versucht das Original Urteil zu posten, aber es klappt nicht....

Darum erstmal das https://www.datev.de/web/de/aktuelles/na…entschaedigung/
Freedom's just another word for nothing left to lose...