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Dienstag, 25. Dezember 2018, 22:28

Flug annulliert, Anschlussflug verpasst - Ersatzflug mit Verspätung, auch hier Anschlussflug verpasst. In wie weit sind Entschädigungen möglich?

Vorab möchte ich allen Hallo sagen und für die vielen unzähligen Beiträge bedanken, die mir schon mehrfach weitergeholfen haben.
Nun habe ich allerdings ein Problem, zu dem ich keine passende Lösung gefunden habe. Auch eine ähnliche Problemstellung habe ich nicht finden können.

Mir geht es darum, bei den im Folgenden aufgelisteten Flügen herauszufinden, bei welchen ein Anspruch auf Entschädigung besteht.

folgender Sachverhalt zusammengefasst.
Gebucht ist ein Hotelaufenthalt All-Inclusive auf Madeira (FUNCHAL).
Getrennt davon wurde der Flug bei Lufthansa gebucht (zusammenhängend mit einem Buchungscode).
Geplant war:
16.12.2018 STUTTGART - MÜNCHEN (06:05 Uhr - 06:50 Uhr) und dann MÜNCHEN - FUNCHAL (09:00 Uhr - 12:20 Uhr)
(am selben Tag ins Hotel und den Urlaub beginnen)

Tatsächlich ist folgendes abgelaufen:

Flug Nr 1

annulliert im Flugzeug nach ca. 1:20h wartend am Boden.
Grund: Personal zur Bedienung von technischem Gerät war zu spät angefordert worden.
Die Runway konnte nicht von Schnee befreit werden.
Der Pilot selbst meinte, so etwas habe er in 20 Jahren Berufsleben nicht erlebt.
In Stuttgart war min. 3 Tage vorher angekündigt gewesen, dass Schnee fallen würde.
Tatsächlich fiel auch Schnee, wenn auch recht wenig (1-2 cm).
Auch wenn die Runway nur minimal mit Schnee bedeckt war war diese zu räumen. Dies geschah nicht.

(Verantwortlichkeiten sehe ich hier beim Flughafen Stuttgart, der für die Räumung verantwortlich ist oder ein vom Flughafen beauftragtes Unternehmen.
Wobei hier die Fluggesellschaft ihren Anspruch auf eine freie Bahn geltend zu machen hat und dies durchsetzen muss)

Dennoch handelte es sich definitiv um kein Unwetter oder Witterung die unkontrollierbar war.

STUTTGART - MÜNCHEN

(C)LH2153 06:05 - 06:50 // Annulliert
(Lufthansa Cityline) Annulliert

______________

Flug Nr 2

Flug verpasst durch Annullierung (C)LH2153

Da wir um kurz vor 08:00 Uhr wieder aussteigen mussten, konnte der Anschlussflug in München nicht angetreten werden.

Alternativer Transport via Bus von Stuttgart nach München.
Start: ca. 09:05 - Ankunft: ca. 11:10
(keine Verpflegung angeboten - Keine Information ob die Reise von München überhaupt weitergeführt werden kann.)

MÜNCHEN - FUNCHAL

LH2654

GATE K21 verlassen München Franz Josef Strauß - MUC SONNTAG 16.12.2018 09:11AM CET (pünktlich)
gelandet in Madeira - FNC SONNTAG 16.12.2018 01:48PM WET (1 Stunde 28 Minuten Verspätung)


Aber eben ohne uns.

______________

Flug Nr 3

Flug verspätet gestartet
gebucht im Bus über Lufthansa Service Hotline.
Diese haben die Annullierung bestätigt und uns kostenlos auf einen alternativen Flug gebucht.

MÜNCHEN - LISSABON

LH6970

GATE G34 verlassen München Franz Josef Strauß - MUC SONNTAG 16.12.2018 02:13PM CET (1 Stunde 33 Minuten Verspätung)
angekommen an TERMINAL 1 Lissabon-Portela - LIS SONNTAG 16.12.2018 05:11PM WET (2 Stunde(n) 16 Minuten Verspätung)


______________

Flug Nr 4


Flug verpasst durch Verspätung LH6970 (vorheriger Alternativflug von München nach Lissabon


LISSABON - FUNCHAL

LH6938

TERMINAL 1 verlassen Lissabon-Portela - LIS SONNTAG 16.12.2018 05:11PM WET (pünktlich)
gelandet in Madeira - FNC SONNTAG 16.12.2018 07:05PM WET (pünktlich)

______________

Flug Nr 5

Alternativer Flug um LH6938 auszugleichen
hier hatten wir keine Alternative. Dies war der einzige Flug, welcher noch von Lissabon am "selben" Tag nach Funchal geflogen ist.
Wir kamen am Flughafen Lissabon nach unserem Flug aus München an und wurden direkt mit den Tickets erwartet.
Wir waren also schon direkt, ohne zu fragen, ob das für uns überhaupt in Ordnung sei, auf den Flug gebucht.


LISSABON - FUNCHAL

TP1693

TERMINAL 1 verlassen Lissabon-Portela - LIS MONTAG 17.12.2018 12:14AM WET (59 Minuten Verspätung)
gelandet in Madeira - FNC MONTAG 17.12.2018 01:57AM WET (57 Minuten Verspätung)

Dieser Flug ging dann, wie man sehen kann, erst am Montag den 17.12.2018 aus Lissabon los.
Die eigentliche Verspätung des Fluges ist unter 2 Stunden, sogar unter einer Stunde.
Die Verspätung der Beförderung von Lissabon nach Funchal liegt jedoch weit über drei Stunden (siehe Flug Nr 4 LH6938).
__________

Vielen Dank an alle, die sich das jetzt durchgelesen und nicht aufgegeben haben :thumbsup:
Nun habe ich folgende Fragen, die eventuell deutlich kürzer ausfallen können als das Problem beschrieben wurde.


  • Bei welchen Flügen besteht das Recht auf Entschädigung?
  • Kann man sich zusätzlich den Flugpreis erstatten lassen oder ist dieser in der Entschädigung verrechnet? (nur nochmal um sicher zu gehen)
  • Sind die versäumten Leistungen im Hotel in irgend einer Form anrechenbar?
  • Dürfen Taxifahrten (Nachts in Madeira fuhren leider keine Busse mehr) mit in die Entschädigung aufgenommen werden?
  • Welche Punkte sind zusätzlich relevant um die Forderungen durchzusetzen?



Wenn mir hier jemand zu diesem Sachverhalt helfen kann wäre ich sehr dankbar.
Leider ist er durch die Umbuchung, welche ebenfalls verpasst wurde, etwas zu kompliziert geworden, als das mir da google weiterhelfen konnte.


Abschließen, auch wenn dies im Grunde keinerlei Einfluss auf den Sachverhalt haben sollte, geht es mir lediglich darum, die 26 Stunden Reise rückwirkend etwas angenehmer zu machen.

Vielen Dank für alle Antworten!

Hasenbär

Master Amigo

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2

Mittwoch, 26. Dezember 2018, 21:27

Was für eine Odyssee zum Urlaubsbeginn! Gefühlt würde ich sagen, alle zusätzlichen Aufwendungen bis zum Flughafen Madeira sind erstattungspflichtig (z.B. Mahlzeiten und Getränke, Hotelkosten, Flughafentransfers, Telefonkosten). Da es sich nicht um eine Pauschalreise handelt, endet die Verantwortlichkeit der Lufthansa am Flughafen. Die Mehrkosten für das Taxi sollten also Euer Problem bleiben. Allerdings habt ihr nach der Beschreibung neben der Erstattung von o.g. Kosten eindeutig zusätzlich Anspruch auf Entschädigung nach Verordnung (EG) 261/2004. Bedeutet in dem Fall 400 Euro pro Fluggast (bei Flugstrecke zwischen 1500 und 3500km).
Herr, gib uns Augen, die etwas taugen!

Hasenbär

Master Amigo

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3

Mittwoch, 26. Dezember 2018, 21:49

Bei welchen Flügen besteht das Recht auf Entschädigung?

M.E.n. gilt nur die eine Flugstrecke (Stuttgart - Madeira), also einmal Entschädigung. Die jeweiligen Einzelstrecken werden nicht separat entschädigt. Das ist aber eher Bauchgefühl.

Kann man sich zusätzlich den Flugpreis erstatten lassen oder ist dieser in der Entschädigung verrechnet? (nur nochmal um sicher zu gehen).

Nein, die Leistung wurde ja erbracht, indem man Euch an den Zielort gebracht hat. Ihr hättet natürlich auch den Vertrag stornieren können und euch eine andere Airline buchen können. Macht aber meist keinen Sinn, da die Flugpreise am Flugtag meist sehr teuer sind.

Dürfen Taxifahrten (Nachts in Madeira fuhren leider keine Busse mehr) mit in die Entschädigung aufgenommen werden?
Ich denke nicht, jedenfalls die in Madeira. Allerdings am 16. vom Flughafen zum Hotel und am 17. wieder zum Flughafen kann man sich auch ein Taxi nehmen und muss sich nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln rumärgern. Die Übernachtung ist auch erstattungspflichtig. Im Normalfall organisiert das aber die Airline (dazu finde ich im Text auch keine Frage)
Herr, gib uns Augen, die etwas taugen!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Hasenbär« (26. Dezember 2018, 21:51)


4

Donnerstag, 27. Dezember 2018, 06:34

Willkommen TheCub!

Wurde die Reise vor dem 1.7.2018 gebucht, oder danach? Dann kann man erst sehen, ob es verbundene Reiseleistungen sind, oder doch eine Pauschalreise, oder reine Einzelreiseleistungen. Sind die vorvertraglichen Informationspflichten rechtlich sicher mit einbezogen worden, falls nach dem 1.7. gebucht?

Wichtig ist, ob LH sich wirklich mit den von Dir vermutenden? Gründen (auf einzelnen Strecken) exkulpieren könnte, dazu muss sie sich schriftlich ausführlich äußern.
Dann könnte evt. die Gesamtstrecke und die damit verbundenen Kosten in Rechnung gestellt werden.

Es ist schlussendlich nicht eindeutig zu beantworten und ich würde erstmal eine Gesamtforderung - mit Fristsetzung - an LH senden, um einen Verzug zu erzeugen.

Damit kannst Du zu einem dem Reise- oder Fluggastrecht spezialisierten Rechtsanwalt und hast keine vorgerichtlichen Anwaltskosten, da diese von der LH ünernommen
werden müssen.

Viel Glück!
Freedom's just another word for nothing left to lose...

5

Donnerstag, 27. Dezember 2018, 10:49

Flugerfahrungen, die man nicht unbedingt machen möchte. Was mir auffällt, war die trotz Sonntag konstante Bereitschaft, auf die Veränderungen auch von Seiten der Airline zeitnah zu reagieren und die Situation ständig anzupassen. Aus meiner Sicht und allgemeinen Erfahrungen zum Thema, wobei dies natürlich keine Rechtsberatung darstellt, hier einige Punkte, beschränkt auf das Thema Airline und Flugverspätung /-annullierung. Wie schon von Dodo erwähnt, können weitere Aspekte in Verbindung mit der Buchung evtl. Ergänzungen / Änderungen auslösen.

Entgegen der ursprünglich gebuchten Verbindung mit Ankunft Ortszeit Funchal 12:20 wurde das Ziel erst mit knapp 14-stündiger Verspätung erreicht. Auf den ersten Blick Ausgleichszahlung 400 € pro Person. Allerdings sehe ich die nicht geräumte Schneedecke und den Flugausfall in Stuttgart schon als Punkt an, den die Airline für sich zu entscheiden versuchen wird und vermutlich aufgrund Wetterverhältnissen ablehnen könnte. Egal, wer die Verantwortung letztlich trägt, bleibt die Frage, wie eine neutrale Instanz das beurteilt und ob man sich dagegen durchsetzen kann.

Inwieweit weitere neu gebuchte und verspätete Flüge in der Kette die Anfordungen auf zusätzliche AusAusgleichszahlung erfüllen, ähnlich wie hier, sollte ein Fachmann überprüfen: http://reise-recht-wiki.de/ausgleichsans…-frankfurt.html

Grundsätzlich waren Verpflegungskosten von der Airline zusäztlich zur Ausgleichszahlung nach 3 Stunden entsprechend der Flugstrecke zu übernehmen. Über Taxikostenerstattung kann man nachdenken, zumindest gibt es auf unterer Instanzebene hier in Deutschland ein entsprechendes Urteil. Was allerdings nicht zwangsläufig von anderen Gerichten übernommen werden muß: https://www.fvw.de/news/mobilitaet/urtei…93/191148/18102

Dann halte uns mal auf dem Laufenden.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

6

Freitag, 28. Dezember 2018, 04:20

"Dann halte uns mal auf dem Laufenden."

Was, wie immer nie passieren wird........
Freedom's just another word for nothing left to lose...

7

Samstag, 29. Dezember 2018, 15:51

Vielen Dank für die Antworten. Die Aussagen unterstreichen einen Großteil meiner Vermutungen.

ein kleines Zwischenupdate zum Vorgang.

Nach Rücksprache mit einem guten Bekannten, der als Pilot bei SunExpress arbeitet, beschrieb er die Situation folgendermaßen.
(er weißt jedoch auch darauf hin, dass es am Ende von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft unterschiedlich behandelt wird. Einige sind kulant andere sträuben sich sehr hartnäckig.)


Zitat

Die Entschädigung von Flug 1 sowie Flug 2 muss gegeben sein. LH hat hier vom Flughafenbetreiber, bei dem der Initialfehler liegt, zu erwarten, dass die Bahn und generell die Flughafenanlage in einem solchen Zustand sind, dass Lufthansa diesen nutzen kann.
Dafür zahlt Lufthansa auch entsprechend an den Flughafen. Die Forderungen werden vermutlich von LH an den Stuttgarter Flughafen weitergeleitet.
Bei Flug 1 und 2 gab es eine Annullierung und ein Verpassen aufgrund dessen. Es wurde nicht die "gekaufte Leistung" erbracht, uns nach Madeira zu fliegen. Lediglich der Bustransfer nach München, der jedoch keine Alternative zum Flug darstellen kann.

Nun hat LH die Weiterverbringung an TAP übergeben. So zumindest die Vermutung.

Es ist zwar ein LH Buchungscode aber durch TAP ausgeführt. Sofern der Flug jedoch in Form eines WET-Leas erfolgt wäre, ist LH noch immer in der Verantwortung. Dies ist aber schwer herauszubekommen.
Aber theoretisch wäre auch der zweite Flug erstattungspflichtig.

Auch ein Telefonat mit dem Service von LH hat noch keine klare Definition der Verantwortlichkeit erbracht.
Die Aussage war: Eigentlich müsste LH für alle Flüge verantwortlich sein und dafür aufkommen, am besten den Fall aber mit Hinweis auf Bearbeitung bei LH, an TAP die Flüge von München und Lissabon melden.
(zwar nicht wörtlich aber dies war die Aussage)

Wir hatten überlegt gehabt, zu warten, bis ab nächstem Jahr die Fluggastrechte mit vereinfachten Verfahren zu Flugerstattungen angeboten werden müssen. Nun versuchen wir, nach Hinweis vom Service am Telefon, dass dies im kommenden Jahr sicher für Systemumstellungen und Zeitverzüge sorgen wird, zeitnah an die Sache ran gehen.



Nun möchte ich noch auf die Fragen eingehen:

Zitat

Ich denke nicht, jedenfalls die in Madeira. Allerdings am 16. vom Flughafen zum Hotel und am 17. wieder zum Flughafen kann man sich auch ein Taxi nehmen und muss sich nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln rumärgern. Die Übernachtung ist auch erstattungspflichtig. Im Normalfall organisiert das aber die Airline (dazu finde ich im Text auch keine Frage)
wir hatten kein Hotel, wir mussten am Flughafen warten bis nachts der Flug weiter nach Madeira ging. Ungefähr 26 Stunden lang waren wir unterwegs und wach...und später sehr müde.
Mir ging es um die Fahrt, die Nachts, als wir dann endlich in Madeira ankamen, vom Flughafen ins Urlaubshotel geführt hatte. Zu dieser Zeit fuhren keine Busse mehr und entsprechend blieb keine andere Beförderung mehr übrig. Die öffentlichen Verkehrsmittel fuhren da einfach nicht mehr.


Zitat

Wurde die Reise vor dem 1.7.2018 gebucht, oder danach?


Die Reise wurde erst danach gebucht. Der Hin- und Rückflug komplett als Paket bei LH und der Rest über ein Hotelportal
(Der Rückflug hatte nur ca. 1h Verspätung und war auch mit LH von FUNCHAL nach FRANKFURT und von dort nach STUTTGART)


Zitat




Sind die vorvertraglichen Informationspflichten rechtlich sicher mit einbezogen worden, falls nach dem 1.7. gebucht?



Die Frage hört sich an, als sei sie wichtig, dennoch verstehe ich sie leider nicht. In Bezug auf Pauschalreisen oder generell bei Flugbuchungen?



Zitat


Wichtig ist, ob LH sich wirklich mit den von Dir vermutenden? Gründen (auf einzelnen Strecken) exkulpieren könnte, dazu muss sie sich schriftlich ausführlich äußern.

Ich glaube im ersten Beitrag hatte ich mich hierzu falsch ausgedrückt. Die Informationen stammen alle aus dem Cockpit und wurden uns in mehreren Hinweisen durchgegeben.

Lediglich der Punkt mit der Verantwortlichkeit kommt von mir selbst.

Zitat

Damit kannst Du zu einem dem Reise- oder Fluggastrecht spezialisierten Rechtsanwalt und hast keine vorgerichtlichen Anwaltskosten, da diese von der LH ünernommen
werden müssen.
Das ist gut zu wissen, hoffe dennoch, dass es nicht soweit kommt, dass ein Anwalt einzuschalten ist. Auch zum Thema vorgerichtliche Anwaltskosten bin ich erleichtert, dass diese Summe nicht auf uns zukommen würde.



Zitat

Allerdings sehe ich die nicht geräumte Schneedecke und den Flugausfall in Stuttgart schon als Punkt an, den die Airline für sich zu entscheiden versuchen wird und vermutlich aufgrund Wetterverhältnissen ablehnen könnte. Egal, wer die Verantwortung letztlich trägt, bleibt die Frage, wie eine neutrale Instanz das beurteilt und ob man sich dagegen durchsetzen kann.
Den Gedanken hatte ich ebenfalls. Die Witterung war aber wirklich nicht schlimm. Da gab es schon ganz andere Wetterlagen. Dieses Mal hat man nur viel zu spät angefangen zu räumen. Dadurch standen sehr viele Flieger am Boden und wurden nicht enteist. Die Warteschlange hierfür wuchs dennoch an. Das LH sich entschied den Flug zu annullieren beschrieb der Pilot damit, dass die Airline keinen Sinn mehr darin sehe, die Fluggäste weiter im Flieger warten zu lassen ohne zu wissen, was denn nun passiert. Zudem war zum Zeitpunkt der Annullierungsankündigung schon ein Bus nach München bestellt.


Zitat



"Dann halte uns mal auf dem Laufenden."
Sobald ich was Neues weiß schreib ich es hier!

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Montag, 31. Dezember 2018, 10:50

Danke für die Ergänzung!

Ich wünsch Dir viel Glück! Obwohl ich ohne Rechtsbeistand wenig Hoffnung habe.
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Montag, 31. Dezember 2018, 10:58

Die Frage hört sich an, als sei sie wichtig, dennoch verstehe ich sie leider nicht. In Bezug auf Pauschalreisen oder generell bei Flugbuchungen?


In Deinem Fall, wie jetzt bekannt, weniger. Wenn Du in einem Portal erst die Flüge und im gleichen Portal die Hotels gebucht hättest, wäre es wichtig, da es sich um verbundene Reiseleistungen handelt.
Und Du seit dem 1.7. demenspechend Formulare bekommen hättest.

Aber schau Dir einfach mal die Rubricken zur neuen Richtlinie an. Neue EU Pauschalreise-Richtlinie - Neu in Deutschland ab Juli 2018

Ok, das hat jetzt keinerlei Bedeutung für Dich - aber, Du hast gefragt :) Europäische Kommission schlägt eine Modernisierung der EU-Vorschriften über Pauschalreisen vor.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (31. Dezember 2018, 11:04)


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Montag, 31. Dezember 2018, 15:52

Wichtig ist wirklich, dass Du ALLE Gesamtkosten, welche du zusätzlich hattest abgesehen von den Fluggastrechten erforderst und das mit Fristsetzung!

Ohne Anwalt sehe ich keinerlei Chancen, Du hast auch keine Kosten dadurch!

Auch die vorgerichtlichen Anwaltskosten, belaufen sich in der Norm, welche sich alle öffentlich anschauen können, die Tabelle ist öffentlich!

Auch ohne Rechtschutz ist es vorteilhaft einen Fachmann zur Rate zu ziehen, welcher auch noch von der Gegenseite bezaht werden muss ( wie hier).
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (31. Dezember 2018, 15:57)