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Dienstag, 14. August 2018, 11:46

Flug Verspätung & Ausfall - Wie geht man dies am Besten an?

Hallo zusammen,

Folgende Situation, ich war die Tage mit der Lebensgefährtin sowie
deren 2 Kinder in London. Leider ging bei den Flügen so ziemlich alles
schief was schief gehen kann.

Hinflug von Nürnberg am 06.08.18/Flug FR8116:

Auf dem Hinflug sind wir mit mehr als 3 Stunden Verspätung gestartet.
Die Landung war erst um 02.10 Uhr und somit hatten wir schon eine
Verzögerung um 2.45 Stunden. Die Abfertigung bis das Gepäck da war
dauerte weitere 1.40 Stunden. Wir konnten abgesehen von der langen
Abfertigung sowieso nicht wie geplant mit dem Stansted Express in die
Stadt fahren, da dieser um 0.30 Uhr das letzte Mal fährt. Für den
Stansted Express hatten wir aber vorab schon Tickets im Internet
gekauft. Alternativ haben wir dann über Uber ein Taxi bestellt welches
uns oben drauf 125€ gekostet hat.

Rückflug von London Stansted am 09.08.18/Flugs FR8117:

Nachdem wir pünktlich den Flughafen Stansted erreichten und die
Sicherheitskontrolle passiert hatten, konnten wir den Anzeigetafeln
entnehmen, dass sich die Abflugzeit von 19.30 Uhr auf voraussichtlich
19.55 Uhr verzögern würde. Erst gegen 20.30 Uhr erschien die Gate
Nummer. Nachdem wir gegen 21.30 Uhr endlich im Flugzeug saßen, kam die
Durchsage, dass der Flug im Moment keine Starterlaubnis bekomme und sich
deswegen eine Verzögerung von ca. 1.15 Stunden ergebe. Die
Wartebedingungen waren schlecht. Die Luft im Flugzeug war heiß und
stickig. Das Flugpersonal hat auf Nachfrage von Passagieren angegeben,
Getränke erst während des Flugs zu verkaufen. Nachdem die Situation im
Flugzeug kaum mehr auszuhalten war, hat das Flugpersonal nach ca. 2
Stunden Wartezeit doch angefangen, Wasser auszuteilen. Für uns
Passagiere war es nicht nachvollziehbar, warum sich der Flug so
verzögerte. Nach knapp 3 Stunden bei widrigen Bedingungen im Flugzeug
wurde uns schließlich mitgeteilt, dass der Flug storniert wird und wir
das Flugzeug verlassen sollen. Was letztendlich zur Stornierung des
Flugs führte, wissen wir nach wie vor nicht. Bei den Durchsagen wurden
fehlende Starterlaubnis, Routenumschreibung, Unwetter in Deutschland,
fehlendes Personal genannt. In welchem Zusammenhang dies alles steht und
warum der Flug letztendlich nicht durchgeführt werden konnte, können
wir nicht nachvollziehen. Den Informationsfluss von Ryanair und den
Umgang mit den Passagieren empfinden wir als ungenügend.

Nachdem der Flug abgesagt wurde, verließen wir das Flugzeug und
machten uns auf den Weg zurück zum Terminal. Erst auf Nachfrage
erhielten wir Auskunft, auf welchem Band wir unser Gepäck zurück
bekommen können. Nur durch weitere Nachfragen bekamen wir die Info,
wohin wir uns wenden können, um weitere Informationen bezüglich des
Flugausfalls und wie es nun weitergeht zu erhalten. Nachdem wir den
Ryanair Customer Schalter endlich gefunden hatten, war es bereits nach
Mitternacht. Die Wartezeit, bis wir endlich an der Reihe waren, betrug
ca. 5.30 Stunden, was dazu geführt hat, dass wir die ganze Nacht über am
Flughafen verbringen mussten. Uns wurden in der gesamten Zeit weder
Getränke, noch Essen oder Kissen, Decken oder dergleichen angeboten, um
die Situation ein bisschen erträglicher zu machen. Die Kinder haben
versucht, auf dem Boden des Flughafens Schlaf zu finden, jedoch
erfolglos. Zudem war es im Flughafen sehr kalt. Da wir nicht geplant
hatten, eine Nacht am Flughafen zu verbringen, hatten wir auch nicht
genügend warme Kleidung dabei, Nahrungsmittel hatten wir bei der
Sicherheitskontrolle weggeworfen.

Am Customer Schalter wurde uns dann mitgeteilt, dass wir frühestens am
Sonntag mit Ryanair nach Nürnberg zurückgeflogen werden können.
Frühere Flüge auch zu anderen deutschen Flughäfen oder von Partner
Fluggesellschaften wurden uns keine angeboten bzw. waren nicht
verfügbar. Uns wurde mitgeteilt, dass wir die die Kosten für den
ausgefallenen Flug zurückerstattet bekommen, aber nicht davon ausgehen
können, dass Ryanair die vollen Kosten für Flüge mit anderen
Fluggesellschaften erstattet. Sollten wir mit dem Zug nach Deutschland
reisen, würde Ryanair die vollen Kosten übernehmen. Immerhin wurde uns
ein Hotel sowie der Transfer dorthin von Ryanair vermittelt. Das Hotel
erreichten wir erst gegen 6.30 Uhr morgens, so dass wir ca. 12 Stunden
insgesamt am Flughafen verbracht haben, ohne von Ryanair eine akzeptable
Lösung zu erhalten, was unsere Rückreise nach Deutschland betrifft.

Auch im Hotel angekommen, war an Schlaf noch nicht zu denken, da wir
dringend die Rückreise nach Deutschland organisieren mussten. Wir
konnten einen Flug von Eurowings am 10.08.18 um 17.35 Uhr von London
Heathrow über Düsseldorf nach München buchen. Die Kosten für den Flug
liegen jedoch deutlich höher als für den Flug von Ryanair. Da wir durch
den Flugausfall durch Ryanair einen weiteren Tag in London verbringen
mussten, fielen weitere Kosten für Verpflegung an.

Mit 24 Stunden Verspätung erreichten wir endlich Deutschland, jedoch
nicht an unserem Abflughafen in Nürnberg, sondern in München, so dass
wir einen weiteren Transfer nach Hause organisieren mussten, da unser
Auto in Nürnberg stand. Der Transfer nach Hause als auch der Transfer
nach Nürnberg, um das Auto abzuholen, war nur mit finanziellem Aufwand
zu erreichen.

Durch den Flugausfall haben sich außerdem weitere Probleme für uns
ergeben. So war es mir nicht möglich, wie vorgesehen am 10.08.18 zur
Arbeit zu erscheinen, weswegen ich gezwungen war, einen Urlaubstag zu
nehmen. Die Tochter meiner Lebensgefährtin sollte in der Nacht vom 10.
auf 11.08.18 mit ihrem Vater in den Urlaub fahren, was wir auch absagen
mussten, da wir nicht rechtzeitig zurück in Deutschland waren. Die
Strapazen und Belastungen, die durch den Flugausfall verursacht wurden,
sind groß.

_

Ich will jetzt nix falsch machen und würde gerne wissen wie ich am
Besten handle um wenigstens finanziell diese Tragödie den Kindern und
mir zu entschädigen.

Wie würdet ihr dies angehen? Wie lauten die Rechte? Was muss von der Airline übernommen werden?



Grüße und Danke

2

Dienstag, 14. August 2018, 12:05

Hinflug: Da die Landung (entscheidend ist die Öffnung der Flugzeugtür in London) offenbar weniger als 3 Stunden nach der geplanten Ankunftszeit in London gelegen hat, fällt hier keine Ausgleichszahlung im Sinne der EU-Verordnung 261/2004 an. Was durch aktuelle Urteile und Erfahrungen jenseits der Rechtsberatung dazu gesagt werden kann.

Die schleppende Gepäckausgabe und die damit verbundene Extrafahrt per Taxi wird Ryanair vermutlich nicht anerkennen. Zumal montags der erste Stansted Express schon um 05:30 fährt und nach Deinen Zeitangaben da nicht so sehr viel Zwischenzeit liegt. Ob der Rechtsweg Erfolg verspricht, kann vermutlich nur ein Experte (Anwalt) für Reiserecht einschätzen. Meine persönliche Einschätzung: Sehr schwierig

Zum Rückflug nehme ich später gerne Stellung.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »cuate« (14. August 2018, 12:16)


3

Dienstag, 14. August 2018, 13:27

Rückflug: Die Flugstornierung liegt nun mal vor und der Grund ist eher zweitrangig. Soweit nicht "außergewöhnliche Umstände" durch die Airline angeführt werden. Wobei ich eher davon ausgehe, daß man durchaus erst fliegen wollte, wegen der aufgetretenen Verzögerung vor Abflug allerdings davon Abstand genommen hat: Weil am 9.10.18 in Deutschland der Pilotenstreik stattgefunden hat und die Maschine wegen des dortigen Streiks ab 3:00 Uhr in der Frühe festgestanden hätte. So konnte man diese ab London noch anderweitig einsetzen. Aber wie gesagt, unerheblich. Da man Streik als Grund vor einem Streik schwerlich anführen kann.

Neben der Erstattung des Flugpreises stehen Euch pro Person 250 € gem. Fluggastverordnung 261/2004 als Ausgleichszahlung für Stornierung des Fluges zu. Das dürfte zumindest hilfreich sein, einen Teil der Zusatzkosten abzudecken. Wenngleich die Situation vor Ort natürlich alles andere als erfreulich war.

Hat Ryanair neben der Übernachtung auch Zusatz-Fahrtkosten Flughafen - Hotel - Flughafen übernommen? Und die Verpflegung ? Ansonsten Belege einreichen. Hilfreich ist vielleicht auch dieser Thread hier:

Kostenrückerstattung bei Easyjet

Ryanair hat ähnlich wie easyjet über deren Homepage entsprechende Formulare bereitgestellt.
Also Erstattung des ursprünglichen Flugpreises des stornierten Fluges, dann Ausgleichszahlung, dann Zusatzkosten.

Was den verlorenen Urlaubstag oder auch Kosten für den Nichtantritt des Urlaubs eines Kindes betrifft,
das wird deutlich schwieriger und wenn Du da Ambitionen hast, solltest du entsprechende Rückendeckung
beispielsweise mit einer vorhandenen Rechtsschutzversicherung haben. Ende des Streitfalles allerdings offen.

Auch die von Ryanair zu erstattenden Kosten einer Flugumbuchung auf andere Airline sind immer wieder strittig.
Zwar kann man aus der EU-Verordnung und den dort aufgeführten Unterstützungsleistungen
ggf. davon ausgehen, aber freiwillig zahlt Ryanair eher nichts. Und die deutschen Aufsichtsbehörden
sind da auch nicht für bekannt, Unterstützung für Fluggäste zu gewähren und Ryanair über Bußgelder
- unabhängig von den zivilrechtlichen Ansprüchen - in die Verantwortung zu nehmen.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (14. August 2018, 13:28)


Hasenbär

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4

Dienstag, 14. August 2018, 14:26

:welcome: Helene84!

Was den Hinflug angeht sehe ich das leider wie cuate, auch wenn das insgesamt echt übel ist und ihr das jetzt nicht lesen wollt. Ihr habt Euch für einen späten Abend-Flug entschieden, bei dem alles klappen muss. Da hätten schon die 1.40h am Gepäckband gereicht, um den letzten Stansted Express zu verpassen. Von Flugverspätungen innerhalb zulässiger Toleranzen mal abgesehen. Wir riskieren sowas dauernd aber am Ende trägt man allein das Risiko. Auf diesen Kosten werdet ihr wohl sitzen bleiben.

Was den Rückflug angeht so sind die Airlines verpflichtet, den tatsächlichen Grund, welcher zum Flugausfall geführt hat, lückenlos offenzulegen (sie sind in der Beweispflicht). Die von dir aufgezählten Gründe (fehlende Starterlaubnis, Routenumschreibung, Unwetter in Deutschland, fehlendes Personal) machen es nicht möglich, eine eindeutige Aussage zum Anspruch auf Schadenersatz zu treffen. Begründet sich die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände, wie schlechtes Wetter, Streik des Flugpersonals oder andere Formen von höherer Gewalt, dann besteht kein Anspruch. Führte die Wartezeit auf der Rollbahn jedoch dazu, dass die Crew ihre maximal zulässige Arbeitszeit überschritten hat, dann besteht Anspruch auf Schadenersatz über alle Kosten, die euch bis zum Erreichen des Zielflughafens entstanden sind, also eine Kostenerstattung für Transport (Taxi/Bus/Zug/zusätzlicher Flug), Übernachtung, Essen und Erfrischungen sowie Telefon und Fax. Außerdem je Passagier ein Mindestschadenersatz, also eine pauschale Ausgleichszahlung gem. FluggastrechteVO 1 (EG) Nr. 261/2004, welche wohl auch den zusätzlich genommenen Urlaub abdeckt. In euerm Fall stehen euch 250 Euro je bezahltes Ticket zu.
Herr, gib uns Augen, die etwas taugen!

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Hasenbär« (14. August 2018, 14:30)


Hasenbär

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Dienstag, 14. August 2018, 14:50

Die Airline ist übrigens verpflichtet, euch "umfassend" über eure Rechte zu informieren (§20)! Spätestens an diesem Punkt scheitern die moisten Airlines. Das zur Verfügung stellen eines Formulares hat nichts mit "umfassender" Information zu tun.

In meinem Fall hat die Airline per E-Mail sofort mitgeteilt, dass sie den Flug wegen Überschreitung der Arbeitszeit der Crew streichen muss und sämtliche Kosten übernimmt. Durch das Rumgeeiere von Ryanair scheint der Gang zum Anwalt in euerm Fall wirklich ratsam.
Herr, gib uns Augen, die etwas taugen!

Hasenbär

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Dienstag, 14. August 2018, 18:39

(§20)

:sorry: Artikel 14 wäre richtig gewesen! Am Besten, ihr lest Euch das alles mal in Ruhe durch.
Herr, gib uns Augen, die etwas taugen!

Hochseeangler

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Beiträge: 2

Wohnort: Wolfsburg

Beruf: Gas Wasser, Schei*se

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7

Montag, 12. Februar 2024, 18:27

Hallo Leute,


ich wollte einmal fragen, ob einer von euch vielleicht Ahnung hat? Ich war neulich auf Lanzarote und der Flieger war ausgefallen. Wir wurden dann zwar umgebucht, aber mit Zwischenlandung in Amsterdam. Die Stewardess meinte wir hätten ein Anrecht auf Entschädigung, allerdings will die Airline nicht zahlen. Hat jemand schon mal gute Erfahrungen mit diese Travelright com und Co Webseiten gemacht? Sind die seriös und wie lange dauert das bis man dort sein Geld bekommt?


Viele Grüße aus Niedersachsen
:urlaub1:

8

Montag, 12. Februar 2024, 21:11

Hallo Hochseeangler,

grundsätzlich ist es so, daß jedes dieser "Fluggasthelfer-Portale" bei klarer Rechtslage sich gerne dazwischenschaltet. Ziehen von der Entschädigung ihre Pauschale ab. Die einen bei Erfolg, andere auch sofort - dann meist teurer.

Zuvor geht es eigentlich darum, ob dein Anspruch gegenüber der Airline berechtigt ist. Also, hat die Airline wegen der ursprünglichen Flugannullierung einen berechtigten Grund, die Zahlung z.B. wegen außerordentlicher Umstände (Streik von Flughafenpersonal oder Fluglotsen usw.) zu verweigern. Wie hat die Fluggesellschaft das in der Ablehnung begründet?

Zumeist kannst du das auch nach Ablehnung kostenfrei bei einer Schlichtungsstelle wie der SOEP in Berlin prüfen lassen. Wenn die Airline da Mitglied ist.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

9

Dienstag, 13. Februar 2024, 17:33

Hi Hochseeangler,

kann dir dafür Planeclaim empfelen – habe mein Geld innerhalb von 2 Tagen bekommen. Flug war auch ausgefallen und ich bin 12h später erst angekommen. Es gibt aber auch noch andere Anbieter … da habe ich aber leider noch keine Erfahrungen gemacht. Das gute ist, du kannst es erstmal kostenlos prüfen lassen.

LGs

10

Dienstag, 13. Februar 2024, 21:09

Grundsätzlich nehmen Travelright und Co die Fälle auch nur an, wenn im vorhinein klar ist dass Du im Recht bist. :ironic:
Ich würde auf jeden Fall per Einschreiben (und Fristsetzung !) noch einmal Deine Forderungen einreichen.
Das die alles versuchen nicht zahlen zu müssen ist bekannt

Alternativ kannst Du auch mal auf der App "Flugärger" Deine Daten eingeben.
Die App ist von der Verbraucherzentrale
Früher war alles gut, heute ist alles besser. Es wäre besser, wenn wieder alles gut wäre

H. Erhardt

11

Samstag, 2. März 2024, 10:28

Bitte nicht die LegalTechs nehmen, die nehmen wirklich nur ganz klare Fälle.
Ein Anwalt muss natürlich erst in Vorleistung gehen, aber dafür bekommt ihr ALLES plus Anwaltskosten zurück!
Wie geht man vor hat ein guter Kollege mal verfasst :https://www.drboese.de/
Mal die Blogs verfolgen, dort findet man auch Musterschreiben.
Freedom's just another word for nothing left to lose...

12

Samstag, 2. März 2024, 21:28

Naja also ich finde es schon gerechtfertigt auf "LegalTechs" zurückzugreifen, wenn man ganz einfach keine Lust hat sich damit auseinanderzusetzen. Wenn ich das Geld sofort bekomme dann ist es mir die Provision definitiv wert!

13

Samstag, 2. März 2024, 21:58

wenn man ganz einfach keine Lust hat sich damit auseinanderzusetzen.

Was denkst denn Du wofür der Anwalt ist? :pfft:
Freedom's just another word for nothing left to lose...

14

Montag, 4. März 2024, 21:13

Ja und falls ich verliere kann ich den und die andere Seite schön bezahlen + muss in vorkasse gehen + muss im zweifel noch mit vor gericht als zeuge und und und… ne sorry aber das macht kein sinn als antwort auf meine aussage, dass ich mich damit nicht auseinandersetzen will. da ist mir ein simples formular mit 10 klicks angenehmer :chaka:

15

Samstag, 9. März 2024, 06:00

Man merkt joergf, Du hast noch niemals Fluggastrechte in Anspruch nehmen müssen.
Gückspilz Du :ironic:
Freedom's just another word for nothing left to lose...

16

Samstag, 9. März 2024, 13:16

Wenn ich das Geld sofort bekomme dann ist es mir die Provision definitiv wert!


Wieso bekommst du das Geld sofort ? ?(
Früher war alles gut, heute ist alles besser. Es wäre besser, wenn wieder alles gut wäre

H. Erhardt

17

Samstag, 9. März 2024, 13:50

Aramis, das wird er nicht beantworten können!
Natürlich bekommt man Geld.
Natürlich muss man in Vorleistung gehen.
Nur bei ganz klaren Fällen gehen die LegalTechs ein.
Bei einem Anwalt, sind die Gerichtskosten vorher Abgesprochen.
joergfNun Du?
Freedom's just another word for nothing left to lose...

18

Samstag, 9. März 2024, 16:02

Es gibt Anwälte welche sich auf Reiserecht Spezialisationsieren!
Nein, dieses Wort gibt es nicht, genauso wenig, wie es einen Reiserechtsanwalt giibt!
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