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Dienstag, 7. August 2018, 10:24

Angekündigter Streik bei Airline doch kein außergewöhnlicher Umstand?

Nach dem EuGH - Urteil gegen TUIfly im April 18 hat ein Luxemburger Gericht jetzt ein weiteres Grundsatzurteil gesprochen, wonach " Lufthansa nach einem Streik die betroffenen Passagiere entschädigen muss. Es würden keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen, so der Richter."

http://europakonsument.at/de/streik-urteil-gegen-lufthansa
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

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Dienstag, 7. August 2018, 11:03

Ich bin auch dafür, dass Streik - gerade in Paris und Itlalien - kein außergewöhnlicher Umstamd mehr ist, egal ob Lotsen oder Bodenpersonal.
Damit MUSS man einfach rechnen.
Freedom's just another word for nothing left to lose...

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Dienstag, 7. August 2018, 11:48

Deutschland kann da in letzter Zeit gut mithalten...

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Mittwoch, 15. August 2018, 19:23

Eines der Fluggasthelfer-Portale will es jetzt genau wissen und hat Ryanair am LG Frankfurt wegen des kürzlichen Streiks auf Ausgleichszahlungen verklagt:

https://www.handelsblatt.com/unternehmen…QW2NAcb27dn-ap2
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Jimi Hendrix

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Freitag, 31. Januar 2020, 14:57

... und Ryanair muß trotz Streik zahlen, weil sie nicht "alles versucht haben", Ersatzflüge anzubieten.

https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/…-pilotenstreik/


Allerdings ist Berufung vor dem OLG zugelassen worden.
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