Angekündigter Streik bei Airline doch kein außergewöhnlicher Umstand?
Nach dem EuGH - Urteil gegen TUIfly im April 18 hat ein Luxemburger Gericht jetzt ein weiteres Grundsatzurteil gesprochen, wonach " Lufthansa nach einem Streik die betroffenen Passagiere entschädigen muss. Es würden keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen, so der Richter."
Ich bin auch dafür, dass Streik - gerade in Paris und Itlalien - kein außergewöhnlicher Umstamd mehr ist, egal ob Lotsen oder Bodenpersonal.
Damit MUSS man einfach rechnen.
Freedom's just another word for nothing left to lose...
Eines der Fluggasthelfer-Portale will es jetzt genau wissen und hat Ryanair am LG Frankfurt wegen des kürzlichen Streiks auf Ausgleichszahlungen verklagt: