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Samstag, 30. Juni 2018, 15:35

Reisegutscheine bei Insolvenz des Reiseveranstalters abgesichert

Das AG Frankfurt hat entschieden, dass eine Kundin auch dann Geld von einem Reisepreisversicherer bekommen kann, wenn ihre Reise aufgrund der Insolvenz des Reiseveranstalters storniert wird und sie den Reisepreis mit einem Gutschein bezahlt hat.

https://www.juris.de/jportal/portal/t/1m…genachricht.jsp
Freedom's just another word for nothing left to lose...