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Samstag, 9. Juni 2018, 06:34

Bundesgerichtshof; Ersatz der Mehrkosten wegen eines an Stelle des gebuchten in Eigenregie durchgeführten Ersatzflugs

Die Klägerin verlangt von der beklagten Reiseveranstalterin Ersatz der Mehrkosten für einen Ersatzflug, den sie nach der Verschiebung des ursprünglich vorgesehenen Flugs in Eigenregie gebucht hat.
Allerdings den VA vorher weder zur Abhilfe aufgefordert noch eine Frist dafür gesetzt.

Verhandlungstermin ist am 3. Juli 2018, 9.00 Uhr in Sachen X ZR 96/17

Hier der Pressetext.
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Mittwoch, 4. Juli 2018, 10:58

BGH zum Ersatz der Mehrkosten wegen eines an Stelle des gebuchten in Eigenregie durchgeführten Ersatzflugs

Der BGH entschied, entgegen des LG und AG Köln, dass der RVA ohne vorherige Aufforderung und Fristsetzung die Kosten eines Ersatzfluges zu tragen hat.

Pauschalurlauber, die vom Veranstalter nicht ordnungsgemäß über ihre Pflicht zur Anzeige von Reisemängeln aufgeklärt wurden, dürfen das Problem ohne finanziellen Nachteil selbst aus der Welt schaffen.

Grundsätzlich müssen Urlauber zunächst den Veranstalter auffordern, den Mangel zu beheben. Diese Verpflichtung muss aber schon aus der Reisebestätigung klar hervorgehen.
Im hiesigen Fall war der Hinweis jedoch nur in den AGB versteckt.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bi…6&pos=0&anz=111
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (4. Juli 2018, 11:05)