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Mittwoch, 16. Mai 2018, 08:29

BGH; Airline muss Reisepapiere vor dem Abflug prüfen

Grenzkontrolle am Flughafen - und das nötige Visum fehlt? In Indien forderten die Behörden ein Bußgeld von der Airline. Der Bundesgerichtshof musste nun klären, wer die Kosten trägt.

Der BGH hat das Urteil des Landgerichts Hannover zur Erstattung der Einreisestrafe durch den Fluggast aufgehoben und an das Landgericht zurückverwiesen. Das Berufungsgericht hat nach der Auffassung des Senats den Vortrag des beklagten Fluggastes zum erheblichen Mitverschulden der Fluggesellschaft völlig unberücksichtigt gelassen. BGH X ZR 79/17

http://www.spiegel.de/reise/aktuell/bgh-…-a-1207838.html

Diese Entscheidung liegt am Bundesgerichtshof noch
nicht gedruckt vor.

Hier die Vorinstanzen
Freedom's just another word for nothing left to lose...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (16. Mai 2018, 08:31)