Anspruch des Reisenden gegen den RVA auf Entschädigung wegen Vereitelung einer gebuchten Kreuzfahrt in voller Höhe des Reisepreises zzgl. Ersatz der Mehrkosten einer gebuchte Ersatzreise
Mal sehn, ob der BGH bei Vereitelung der Reise durch den RVA auch mal 100% zuspricht und nicht mehr bei dem bekannten
Malediven-Urteil bei 50% bleibt.
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bi…48&pos=0&anz=85
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