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Donnerstag, 8. März 2018, 11:05

Umsteigeflüge innerhalb der EU, EuGH Urteil vom 7.3.2018 – C-274/16, C-447/16, C-448/16

Besteht ein Flugticket beispielsweise aus 2 verbundenen Flügen innerhalb der EU, wovon der 1. Flug innerhalb Spaniens Verspätung hat und entsprechend das Flugziel in Deutschland erst mit mehr als 3 Stunden Verspätung erreicht wird, so ist der Fluggast nicht daran gebunden, die 1. Fluglinie in Spanien zu verklagen, sondern kann seine Rechte am Endziel, in diesem Fall in Deutschland, auch für den ersten Flugabschnitt, hier in Spanien, wahrnehmen.

Pressemitteilung des EuGH als PDF:
https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs…/cp180028de.pdf
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix