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Montag, 26. Februar 2018, 16:05

Hinflug verpasst und Rückflug daraufhin durch Airline storniert

Das ist ärgerlich: Der Flug in den Urlaub wurde verpasst. Bei Airlines beliebt ist die gleichzeitige Stornierung des Rückfluges. Nun verlangte ein Fluggast die Klärung auf Ausgleichszahlung für den von der Airline stornierten Flug bei gleichzeitiger Übernahme der zusätzlichen Flugkosten von Teneriffa nach Düsseldorf. Das zuständige Amtsgericht gab der Forderung nur in Bezug auf die Zusatzkosten eines Alternativfluges statt, verweigerte aber die Ausgleichszahlung lt. EU-Verordnung 261/2004. Die nächste Instanz besserte nach. Die Beklagte wurde zur Übernahme verurteilt:

Das Urteil des Landgericht Düsseldorf vom 25.09.2015 mit Az. 22 S 79/15 im Detail:

https://openjur.de/u/873595.html
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

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Mittwoch, 21. März 2018, 23:03

So hat auch das LG Frankfurt entschieden

Das sogenannte cross-ticketing Urteil des BGH gibt den Fluggesellschaften nicht das Recht, bei Verpassen des Hinfluges, den Rückflug für den Fluggast zu verweigern.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »revealmap« (23. März 2018, 08:07) aus folgendem Grund: Tippfehler korrigiert