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Samstag, 27. Januar 2018, 09:47

Auch für Baby/Kleinkind Ausgleichszahlung EU 261/2004 möglich

AG Nürnberg Az 15 C 1764/17, Urteil vom 09.01.2018


Unter bestimmten Voraussetzungen hat eine Airline, hier Vueling, auch für Babys / Kleinkinder unter 2 Jahren die Pflicht zur Leistung der Ausgleichszahlung bei Annullierung / Flugverspätung. Beispielsweise wie hier, wenn für das Kind Kosten des Fluges ausgewiesen und berechnet wurden:

http://www.presseanzeiger.de/pa/Baby-erh…llschaft-842621
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

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Samstag, 27. Januar 2018, 10:47

Da hat sich der Optima-Tarif der Vueling ja bewährt :D

Vorsicht also, wenn derartige Tarifstrukturen nicht herrschen. Dann schaue man auf das BGH Entscheid vom 17. März 2015 · Az. X ZR 35/14
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