Auch für Baby/Kleinkind Ausgleichszahlung EU 261/2004 möglich
AG Nürnberg Az 15 C 1764/17, Urteil vom 09.01.2018
Unter bestimmten Voraussetzungen hat eine Airline, hier Vueling, auch für Babys / Kleinkinder unter 2 Jahren die Pflicht zur Leistung der Ausgleichszahlung bei Annullierung / Flugverspätung. Beispielsweise wie hier, wenn für das Kind Kosten des Fluges ausgewiesen und berechnet wurden: