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Dienstag, 21. November 2017, 17:29

BGH X ZR 30/15: Airline haftet für Rutschgefahr auf Fluggastbrücke

Das Oberlandesgericht in Düsseldorf hatte den Anspruch des Fluggastes noch abgelehnt, der BGH hat den "Fall" dorthin zurückgewiesen. "Das Berufungsgericht muss nun prüfen, inwiefern einem Reisenden Schmerzensgeld zusteht, der im Februar 2013 vor seinem Flug von Düsseldorf nach Hamburg auf einer feuchten Stelle einer Fluggastbrücke ausgerutscht war und sich dabei die linke Kniescheibe gebrochen hatte"

Quelle + Bericht: zeit.de

http://www.zeit.de/news/2017-11/21/proze…ugzeug-21131407
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix