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Sonntag, 22. Oktober 2017, 22:45

Rückflug und Ankunftsflughafen geändert - Pauschalreise

Hallo zusammen,

ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Wir hatten vor ca. 1-2 Wochen eine Pauschalreise gemacht in die Türkei gemacht. Das Chaos fing zum Glück auf der Rückfahrt an. Der ursprüngliche Rückflug sollte um 10:30 starten und nach Düsseldorf gehen. Wir standen am 5 Uhr früh an der Rezeption wegen dem Transfer, da hieß es, dass der Flug geändert wurde (wahrscheinlich in der Nacht, da wir vor dem schlafen gehen nochmals an der Rezeption geprüft hatten wann wir abgeholt werden). Der Flug wurde jetzt um 15:00 gehen. Na gut dachten wir. Um ca 12:00 waren wir am Flughafen und wurden am Check in Schalter direkt zum Veranstalter geschickt, da wir in dem vorgesehenen Flug um 15:00 Uhr nicht drin standen und der Flug sowieso ausgebucht war. Der Veranstalter hat uns dann in Hotel gebracht und gesagt, dass der Flug jetzt um 23:55 in der Nacht starten würde und in Köln/Bonn um 3 Uhr nachts ankommt. Das ganz mit 2 kleinen Kindern. Wir hatten damals absichtlich den Flug um 10:30 gewählt, damit wir gegen Mittag in Deutschland angekommen wären. Jetzt 1 Tag später mitten in der Nacht und an einem anderen Flughafen. Es war insgesamt eine Verspätung von ca 12 Stunden. Wir mussten jemanden rufen der uns vom Flughafen abholt, da mitten in der Nacht ja bekanntlich keine Züge fahren. Mein Mann musste am nächsten Tag freinehmen, da wir erst um 7 Uhr früh zu Hause waren.

Jetzt meine Frage, welche Entschädigung kann ich bei dem Reiseveranstalter geltend machen für 12 Stunden zu spät angekommen, und das mitten in der Nacht an einem ganz anderen Flughafen und mein Mann musste sich 1 Tag von der Arbeit zusätzlich frei nehmen. Und es war kein Fehler der Airline. An dem ganzen Chaos war definitiv der Veranstalter Schuld und es betraf noch ca. 40 andere Gäste. Das Verhalten war wirklich unter aller sau, da wir mit 2 kleinen Kindern gereist sind. Eigentlich völlig unzumutbar. Aber was soll man in solch einer Situation schon tun außer das annehmen was einem angeboten wird.


Ich würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen kann oder einen Rat geben kann.

Danke :thumbsup:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Baby2017« (22. Oktober 2017, 22:50)


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Montag, 23. Oktober 2017, 09:06

Hallo Baby2017,

und willkommen bei den Travelamigos. Grundsätzlich kannst Du spätestens nach 4 Wochen nach Rückkehr den Reisemangel bei Deinem Reiseveranstalter anmelden. Dieser wird voraussichtlich eine anteilige Pauschale bezogen auf den Tagespreis vergüten. Ansonsten empfiehlt es sich dennoch, anhand des vorliegenden Tickets die Flugverspätung gem. EU-Verordnung 261/2004 bei der Fluggesellschaft anzumelden. Hier geht es dann um 400 € pro Person.

Wobei zu berücksichtigen ist, daß Flüge aus Nicht EU-Ländern mit Nicht-EU-Fluggesellschaften nach Deutschland diesen Regeln nicht unterliegen. Andererseits hat die Türkei auch eine ähnliche Entschädigungsregelung nach meinem Kenntnisstand. Wäre also hilfreich zu erfahren, welche Fluggesellschaft ursprünglich den Rückflug durchführen sollte. Dabei spielt es auch kaum eine Rolle, wer das Rückreisechaos verursacht hat. Nur, wenn der Reiseveranstalter den auf dem Ticket genannten Flug gar nicht bei der Airline gebucht hatte, wäre je nach Lage des Einzelfalls ggf. keine Entschädigung möglich. Zumindest hat es schon mal ein derartiges Urteil gegeben.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (23. Oktober 2017, 10:59)


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Montag, 23. Oktober 2017, 22:19

Danke für die Rückmeldung. Meinst du ich kann beim Veranstalter und bei der Airline eine Entschädigung einfordern? Wäre das nicht doppelt gemoppelt? Und ich bin mir sicher das die Airline uns auf den Veranstalter zurückweist, denn dieser hat versehentlich 40 Buchungen gelöscht somit waren kurzfristig diese Sitzplätze im Flieger frei und wurden weitervergeben. So wurde es uns erklärt.

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Montag, 23. Oktober 2017, 22:39

Die Erstattungen können zwar aufgerechnet werden, aber die Ausgleichszahlungen der Airline liegen meist deutlich höher.

Es ist kein großes Ding, die Airline erst einmal anzuschreiben und die Ausgleichszahlung nach EU-Verordnung 261/2004 wegen Annullierung zu fordern. Das bedarf keiner Erklärungen Deinerseits dorthin. Nur die Fakten: Flugnummer, gebucht, Flug storniert innerhalb 14 Tagen (hier kurzzeitig) vor Abflug.

Es gibt Forderungsformulare im Internet. Die zum Besten gegebene Geschichte rund um die Flugstornierung ist eigentlich zu vernachlässigen, auch die Schuldfrage. Nur die Nichtbeförderung zählt. Die Airline wird sich ihre Gelder im Fall der Zahlung schon beim Reiseveranstalter intern zurückholen, wenn dort Fehler gemacht wurden. Also erst mal zweigleisig fahren, beim Reiseveranstalter gibt es enge Termine für Reisemangel. Die Ausgleichszahlung kann ggf. auch noch bis Ende 2020 eingefordert werden. Wie geschrieben, bei einer Airline aus der EU ist es einfacher.

Eigentlich ist die Geschichte für Außenstehende schwer nachvollziehbar. 40 Fluggäste betroffen und andere eingebucht. Hier empfiehlt es sich. ggf. Experten einzuschalten. Aber das kann bei einer Ablehnung der Forderung durch die Airline immer noch geprüft werden.
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Jimi Hendrix

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Montag, 23. Oktober 2017, 23:13

Hier ein Urteil des AG Frankfurt 32-C-115516-22 bei ähnlichem Sachverhalt:

http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Fran…h.news24389.htm

Hinweis: Im Einzelfall können Gerichte durchaus zu unterschiedlichen Bewertungen und Urteilen kommen.
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Jimi Hendrix

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Dienstag, 24. Oktober 2017, 09:06

Cuate hat schon alles Wesentliche geschrieben.
Minderungsanspruch 5% des Tagesreisepreis ab der 5. Stunde der Verspätung binnen Monatsfrist zunächst beim Reiseveranstalter gelten machen.
Da hier auch eine Annullierung des Fluges nach Düsseldorf stattfand, ist auch die türkische Fluggastrechteverordnung (falls es denn eine türkische Airline war?) anzuwenden.
Bei einer EU Airline hast Du 3 Jahre Zeit die Fluggastreche durchzusetzen, darum erst beim RVA Minderungsansprüche gelten mach, danach erst Entschädigung gem. EU/VO
direkt bei der Airline, dann wird auch nicht angerechnet.
Freedom's just another word for nothing left to lose...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (24. Oktober 2017, 09:09)