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Mittwoch, 18. Oktober 2017, 11:19

Flugverspätung: Wo klagen, wenn nur der Anschlußflug im Ausland betroffen ist?

Az.: 2-24 S 123/16 Landgericht Frankfurt vom 22.12.2016

Im zugrundeliegenden Fall fand eine Flugreise von Frankfurt über Madrid nach Buenos Aires statt.

Der Anschlußflug ab Madrid hatte eine mehr als 3-stündige Verspätung. Die Klage auf Ausgleichszahlung wegen Flugverspätung nach EU-Verordnung 261/2004 wurde in 1. Instanz vom dortigen Amtsgericht wegen Nichtzuständigkeit bei Betrachtung des verspäteten Fluges Madrid - Buenos Aires abgewiesen. Das Landgericht in Frankfurt sah die Reise im Gesamten und der Passagier dürfe auch am Erfüllungsort der Reise (hier Frankfurt) klagen. Die Airline wurde zur Zahlung von 600 € verurteilt.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

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Freitag, 20. Oktober 2017, 07:03

Hierzum nachlesen der 3 Fälle.
Freedom's just another word for nothing left to lose...