"Flugpassagiere haben auch dann Anspruch auf eine Entschädigung, wenn sie für einen annullierten Flug zwar Ersatz bekommen haben, dieser aber erheblich verspätet ist. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Letztlich habe der Fluggast auch dann sein Ziel nicht pünktlich erreicht, hieß es zur Begründung."
Quelle + Bericht: spiegel.de
http://www.spiegel.de/reise/aktuell/bgh-…-a-1172237.html