BGH, Beschluß vom 5. April 2017 - IV AR(VZ) 2/16
Gerichte müssen Entscheidungen in Zivilsachen in anonymisierter Form herausgeben. Mit einem aktuellen Urteil formuliert der BGH sogar eine Pflicht der Justiz zur Publikation. Ausnahmen sind nun kaum mehr begründbar. Damit ein interessierter Bürger eine geschwärzte Gerichtsentscheidung erhalte, müsse er daher nicht nur geringere Anforderungen als für die Akteneinsicht erfüllen, sondern schlicht gar keine.
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h…roeffentlichen/
Dies gilt dann auch für Urteile im Bereich Reiserecht