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Donnerstag, 7. September 2017, 18:05

Großkreisberechnung entscheidet bei Verspätung über Entschädigung

Der Europäische Gerichtshof hat der Entschädigung von Fluggästen bei Verspätungen Grenzen gesetzt. Bei der Berechnung der Strecke zwischen Start- und Landepunkt zähle die Luftlinie Großkreisberechnung (Anm. Dodo) , so die Luxemburger Richter. Wer statt eines Direktfluges eine Umsteigeverbindung wählt und deswegen eine längere Strecke zurücklegt, hat deshalb also kein Recht auf eine höhere Entschädigung. Die Art des Flugs habe keine Auswirkungen auf den Umfang der entstandenen Unannehmlichkeiten, urteilte das Gericht.

http://www.sueddeutsche.de/reise/flugver…igung-1.3656388 (bitte das Wort Luftlinie nicht beachten, Journalisten ...)

Zusammenfassung des SZ:

"Art. 7 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91 ist dahin auszulegen, dass der Begriff „Entfernung“ im Fall von Flugverbindungen mit Anschlussflügen nur die Entfernung zwischen dem Ort des ersten Abflugs und dem Endziel umfasst, die nach der Großkreismethode zu ermitteln ist, unabhängig von der tatsächlich zurückgelegten Flugstrecke."

Hier das Urteil:

http://curia.europa.eu/juris/document/do…480270258910446
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Freitag, 8. September 2017, 07:59

Hier nochmal eine Sichtweise:

"Hinsichtlich Ausgleichzahlungen bei Flugverspätungen sind Teilstrecken bei Flügen mit Anschlussverbindungen nicht zu addieren, dies entschied heute der Europäische Gerichtshof in Luxemburg – sehr zum Nachteil des Verbrauchers."

https://www.fairplane.de/magazin/eugh-en…erer-reisezeit/
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Freitag, 8. September 2017, 08:56

Es werden auf der Strecke von Rom nach Hamburg neben Nonstop-Angeboten so alle möglichen Umsteigeflughäfen wie München, Frankfurt, Brüssel, Düsseldorf, Köln, Prag, Wien, Paris angeboten. Madrid ist in dem konstruierten Beispiel eher keine Option. Oder kommt so etwas in der Praxis tatsächlich häufiger vor? Kaum vorstellbar.

Das Urteil liegt nun mal vor und diese(s) Hilfsportal(e) für Passagiere fürchten wohl eher ihre eigenen Verdiensteinbußen. Aber die dürften, gemessen am Gesamtaufkommen und den wenigen, von solchen Berechnungen betroffenen Verbindungen, eher minimal sein.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

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Freitag, 8. September 2017, 09:45

Ich hatte letztens ein Pauschlangebot mit Flug FRA - Moskau - PMI und zurück und diese konnte man durchaus buchen.
Du hast ja Recht cuate, diese Inkassofirmen erwähne ich auch normalerweise nicht, hier hab ich mal eine Ausnahme gemacht, da es das Beispiel sehr gut nennt,
unser User "Reiserechtsexperte" es so formulierte.
ps. den obigen Flug hat der Kunde sogar genauso gebucht.
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WXYZ

Master Amigo

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5

Freitag, 8. September 2017, 09:50

Das ist doch mal ein Flugerlebnis. Über "Putinland" nach Malle.

6

Freitag, 8. September 2017, 09:57

Kunde wollte es so und bei X-VA durchaus oft zu entdecken. Er fliegt eben gern O-Ton.
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7

Freitag, 8. September 2017, 10:18

Manchmal antwortet das CRS auch ganz ehrlich :D

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8

Freitag, 8. September 2017, 10:35

Kunde wollte es so und bei X-VA durchaus oft zu entdecken. Er fliegt eben gern O-Ton.
Es sei ihm gegönnt. :Amigo_fly: