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Montag, 29. Mai 2017, 13:52

Flug um mehr als 12 Stunden verschoben: 34,65 € für den Reisegast

Das Amtsgericht München erkannte auf Minderungsanspruch im Rahmen der Pauschalreise und des ermittelten Tagespreises wegen Flugzeitenverschiebung bei mehr als 12 Stunden, verweigerte aber den Anspruch wegen vertaner Urlaubsfreude. Urteil zu 182 C 1266/17 vom 07.03.2017:

http://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/m…hiv/2017/05764/
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix