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Samstag, 29. April 2017, 07:40

Bundestag segnet Speicherung von Fluggastdaten ab

Bei Flügen von und nach Deutschland sind die Airlines künftig verpflichtet, umfangreiche Datensätze über ihre Passagiere an das Bundeskriminalamt weiterzuleiten. Der Bundestag beschloss am 27.04.2017 die Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie, die der Bekämpfung des internationalen Terrorismus und der organisierten Kriminalität dienen soll.

Die Fluggesellschaften müssen den Behörden demnach Daten überlassen wie Namen des Fluggastes, Kreditkartennummer, Zahl der Gepäckstücke oder Mitreisende. Die Informationen werden bis zu fünf Jahre lang gespeichert und bei Bedarf zwischen den EU-Staaten ausgetauscht.

Laut Innenminister Thomas de Maizière ist Deutschland damit eines der ersten Länder, das diese EU-Richtlinie umsetzt. Das Gesetz soll voraussichtlich ab dem 25. Mai 2018 gelten.

Was alles abgefragt werden könnte und was immer schon in einer PNR gespeichert ist, kann man hier unter: Welche personenbezogenen Daten dürfen übermittelt und gespeichert werden? nachlesen
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (29. April 2017, 07:44)