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Samstag, 18. Februar 2017, 17:44

Vorverlegung des Rückflugs in die Nacht ist nicht zumutbar

Vorverlegung des Rückflugs in die Nacht ist nicht zumutbar
Das was wir schon immer wussten ....

http://www.airliners.de/urteil-vorverleg…ugs-nacht/40774

Gegen das Urteil hat der Reiseveranstalter Berufung eingelegt. In Bezug auf § 522 II ZPO wenig Aussicht auf Erfolg!
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2

Samstag, 18. Februar 2017, 18:17

Ergänzung:

"Die Kläger akzeptierten dies nicht und kündigten den Reisevertrag."


Es geht wohl um ein *Rücktrittsrecht* nach § 651a V BGB. und der Journalist keine Ahnung.
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3

Samstag, 18. Februar 2017, 18:44

Finde schon, dass ein Reiseveranstalter im Falle der Insolvenz einer Fluggesellschaft auch einen Spielraum braucht. Die Situation ist ja nicht gerade üblich. Man kann auch nicht davon ausgehen, dass verbleibende Flüge zum vorher geplanten Zeitpunkt von Zypern aus gen Deutschland eben mal zur Verfügung stehen.

Für mein Empfinden: Rücktritt ja und Kostenerstattung, aber Schadensersatz in diesem speziellen Fall eher nicht.

Aber gut, ist erstmal entschieden worden. Mal sehen, was die nächste Instanz dazu meint.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

4

Samstag, 18. Februar 2017, 19:23

Mal wieder eine dpa-Zweitauswertung der RRa für die Publikumspresse. Richtiger hat man es bei der Darstellung auch nicht gemacht, denn es ist von "Kündigung" die Rede, während es bei dem geschilderten Sachverhalt kein Kündigungsrecht gibt!
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5

Samstag, 18. März 2017, 22:00

Das Urteil habe ich erstritten. Ich habe natürlich den Rücktritt vom Vertrag erklärt.

6

Sonntag, 19. März 2017, 04:49

Vielen Dank ! Ich hab es auch erst vernommen!
Währe schön vom Verlauf zu erfahren.
Danke Holger!
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7

Sonntag, 7. Mai 2017, 00:44

Verschiebt ein Reiseveranstalter den Rückflug um mehr als 5 Stunden in die Abendstunden, ist der Reisende berechtigt, einen Ersatzflug zu buchen; der Reiseveranstalter muss die hierfür erforderlichen Kosten ersetzen.

LG Hannover, 27.4.2017 – 8 S 46/16
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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (7. Mai 2017, 00:53)


8

Sonntag, 7. Mai 2017, 01:10

Vielleicht könnte man die verschiedenen Urteile bündeln?
-Urteil nach Antritt der Reise
-Urteil vor Antritt der Reise

Nur ein Vorschlag zur Orientierung :denk:
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