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Samstag, 19. November 2016, 13:03

Flug-Entschädigungs-Portale - Erfahrungen/wie korrekt arbeiten die Portale?

Mir fallen jetzt wieder viele Werbungen von "Passenger Friends" auf und andere.......

Inkassofirmen agieren nur, wenn der Fall eindeutig ist.
Diese Firmen können nur arbeiten, wenn keinerlei Schriftwechsel nötig ist! Wenn der Kunde mit seiner - ohnehin berechtigten - Forderung herantritt, setzt diese Firma ein 2-Zeiler auf - und das war es! (Kriegt man selbst hin? Oder!)
Für diesen 2Zeiler zur Verzugnahme, nimmt sie 36% Provision und kassiert dazu noch die Verzugszinsen.

Dazu wird die - vorab geforderte Minderung des VA gänzlich ausser Acht gelassen- welche VORHER geltend gemacht werden muss!

Auch wenn kein Rechtschutz besteht, die Anwälte haben Gebührenlisten!
Welche bei Erfolg von der Gegenseite per Gesetz übernommen werden.


Wie handhabt Ihr es? Nutz Ihr solch Portale?
Freedom's just another word for nothing left to lose...

2

Samstag, 19. November 2016, 19:21

undefined

Selbst wenn Du 100%-ig im Recht bist, heisst es noch lange nicht, dass Du schnell und Problemlos Dein Geld bekommst.
Wir hatten dieses Jahr das Vergnügen einer Flugverspätung und haben wirklich recht schnell unser Geld erhalten. Andererseits habe ich aber auch von vielen Leuten positive Erfahrungen mit Inkassounternehmen gehört. (die haben aber deutlich weniger Provision bezahlt, als Du es schilderst)
Viele Flugunternehmen versuchen einen für dumm zu verkaufen, hin zu halten und billig ab zu speisen. Wer darauf keine Lust hat, ist bei Inkassounternehmen m.M.n ganz gut beraten
Früher war alles gut, heute ist alles besser. Es wäre besser, wenn wieder alles gut wäre

H. Erhardt

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Aramis« (19. November 2016, 19:24)


3

Samstag, 19. November 2016, 19:26

Andererseits habe ich aber auch von vielen Leuten positive Erfahrungen mit Inkassounternehmen gehört.


Klar haben die Personen bei Inkassofirmen positive Resonanzen, dabei geht es ja auch nur um recht klare Forderungen :ironic:
Freedom's just another word for nothing left to lose...

4

Samstag, 19. November 2016, 19:28

Wenn die Sache nicht Glasklar ist, übernehmen die Inkassofirmen erst garnicht :ironic:
Freedom's just another word for nothing left to lose...

5

Samstag, 19. November 2016, 21:11

Klar Dodo, so dumm sind die meisten Leute aber gar nicht und wissen das :ironic:
Mein Nachbar hat mir die Tage zufällig noch erzählt, dass er einfach keine Lust auf X-fachen Emailkontakt hatte.
Er hat es an ein Inkasso abgegeben und ein paar Wochen später sein Geld bekommen. 15% Provision war es ihm wert :thumbsup:
Früher war alles gut, heute ist alles besser. Es wäre besser, wenn wieder alles gut wäre

H. Erhardt

6

Samstag, 19. November 2016, 21:34

Hier gibt es einen aktuellen Test von finanztip aus Oktober 2016 zu den "Fluggast-Helfern".
Ein Kostenvergleich ist auch dabei:

finanztip.de/fluggasthelfer/
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Sina

Master Amigo

Beiträge: 21 669

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7

Samstag, 19. November 2016, 21:40

Komfort und Bequemlichkeit kosten halt etwas - völlig normal.
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

8

Sonntag, 20. November 2016, 00:24

Es wird immer von etlichem Schriftwechsel gesprochen? Welche sind das, die die Inkassofirmen übernehmen?
Kann mir das mal einer klar und deutlich darlegen?

Ich kenne nur ein einziges Scheiben zum Anwalt, das war es! Und das war allein das Verzugsscheiben!
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9

Sonntag, 20. November 2016, 08:57

Bekannten ist folgendes passiert.

. Schreiben an Flugunternehmen mit Frist und diversen "Beweisen"
. Rückantwort nach ca. 5 Wochen, dass es noch etwas dauert.
. Nach 8 Wochen kam die Ablehnung wegen irgendwelchen irrwitzigen Gründen, aber aus Kullanz Gutschein über 50€
. Bekannter schreibt zurück und setzt eine letzte Frist.
. Wieder 3 Wochen später kam die Antwort, dass das Flugunternehmen plötzlich die Bordingtickets benötigt
. Abgabe an Inkasso (Ichw eiß leider nicht wie lange es gedauert hat, bis er sein Geld hatte)

Die wenigsten Leute haben eine RV und scheuen sich davor zum Anwalt zu gehen und daraus hoffen natürlich die Flugunternehmen.
Früher war alles gut, heute ist alles besser. Es wäre besser, wenn wieder alles gut wäre

H. Erhardt

10

Sonntag, 20. November 2016, 09:08

Ich habe auch einmal Flightright in Anspruch genommen. Nachdem ich es über die ÖRA (öffentliche Rechtsauskunft) probiert hatte von Condor eine Entschädigung wegen Flug Verspätung zu erhalten. Condor lehnte ab, mit vorgefertigten Schreiben. Daraufhin schaltete ich Flightright ein auch die bekamen Ablehnungen. Bis zum Schluss eine Anwaltskanzlei beauftragt wurde und ich dann nach ca dreiviertel Jahr meine Entschädigung von 292,00 € (400,00 €) bekam. Der Gerichtsentscheid kam dann aus Hamburg.
Mit einem Schreiben war es also nicht getan !

11

Samstag, 25. März 2017, 08:52

EU nimmt sich Fluggastrechtsportale vor


(fvw exklusiv)

von Tobias Pusch, 24.03.2017

Zahlreiche Portale helfen Passagieren dabei, bei Airlines Entschädigungen gemäß der EU-Fluggastrechte einzutreiben. Doch nun sieht die Kommission Fehlentwicklungen – und reagiert deutlich.


Die EU-Kommission sieht bei einigen Fluggastrechtsportalen unlautere Geschäftspraktiken.


Seit 2004 stehen Airline-Kunden Entschädigungen gemäß der EU-Flugastrechte-Verordnung zu. Je nach Strecke und Verspätungsdauer können bis zu 600 Euro pro Kopf geltend gemacht werden. Weil sich in der Vergangenheit aber viele Fluggesellschaften gegen die Auszahlung der Ansprüche zur Wehr setzten, entstanden nach und nach zahlreiche Portale, die den Passagieren in diesen Fällen Rechtsbeistand anboten – gegen eine entsprechende Provision.

Nun sieht sich die EU aber offenbar dazu genötigt, in diesem Bereich einige Dinge klarzustellen. Der Kommission sei nämlich „zur Kenntnis gelangt, dass einigen Agenturen für Fluggast-Entschädigungen ein nicht korrektes Vorgehen und Fehlverhalten vorgeworfen wird“, heißt es in einem Dokument mit dem sperrigen Namen „Bekanntmachung zur Information über das auf Tätigkeiten von Agenturen für Fluggast-Entschädigungen anzuwendende einschlägige Verbraucherschutz-, Vermarktungs- und Datenschutzrecht der EU im Zusammenhang mit der Verordnung Nr. 261/2004 über Fluggastrechte“.

Konkret sieht die EU-Kommission vier Punkte, bei denen manche der Portale unsauber handeln würden:

Mauscheleien bei der Preisauszeichnung: Die Beamten bemängeln eine intransparente Auszeichnung der für den Kunden anfallenden Kosten. Hintergrund ist, dass einige der Portale die Höhe ihrer Provision ohne Mehrwertsteuer angeben – beziehungsweise diese Angabe schlecht lesbar verstecken. Andere verlangen im Kleingedruckten eine zusätzliche Provision, falls ein Fall erst vor Gericht geklärt werden kann. „Verstöße gegen diese Bestimmungen können nach EU-Recht als unlauter erachtet werden, falls die Praktiken geeignet sind, den Durchschnittsverbraucher zu einer Transaktion zu veranlassen, die er andernfalls nicht getätigt hätte“, so die Kommission.

Gefälschte oder unzureichende Vollmachten: Mit der Vollmacht weisen die Portale nach, dass sie den entsprechenden Kunden vertreten dürfen. Szene-Insider behaupten, dass es in der Vergangenheit auch Versuche gegeben habe, einen Anspruch durchzusetzen, ohne dass der entsprechende Passagier davon gewusst habe. Das würde bedeuten, dass entsprechende Unterschriften gefälscht worden seien. „Auf Verlangen sollte eine unterzeichnete Vollmacht zusammen mit einer Kopie des Personalausweises oder Reisepasses (zur Überprüfung der Unterschrift) von den Agenturen für Fluggast-Entschädigungen vorgelegt werden“, heißt es in dem EU-Dokument.

Illegales Marketing: Einige der Portale überschreiten bei der Akquise neuer Kunden offenbar die gesetzlichen Grenzen. Unter Verweis auf Anhang 1 der Richtlinie über unzulässige Geschäftspraktiken wird angemerkt: „Insbesondere Nr. 26 verbietet hartnäckiges und unerwünschtes Ansprechen über Telefon, Fax, E-Mail oder sonstige für den Fernabsatz geeignete Medien.“
Mangelnder Datenschutz: Dieser Bereich dürfte die Basis für die meisten der oben genannten verbotenen Marketing-Methoden sein. Konkret geht es um die Frage, ob die Portale Passagierdaten von Dritten erhalten. „Flugschein-Verkäufer, Reiseveranstalter, Reisevermittler (einschließlich Online-Reisebüros) und Dritte, die Zugang zu Fluggastdaten haben, ohne Vertragspartei des Beförderungsvertrags zu sein, sollten keine personenbezogenen Daten an eine Agentur für Fluggast-Entschädigungen übermitteln, es sei denn, die Weitergabe der Daten ist nach anwendbarem Recht zulässig oder der betreffende Fluggast stimmt ihr ausdrücklich zu“, heißt es bei der EU-Kommission.

Das Schreiben ermutigt Fluggäste darüber hinaus dazu, im Falle von Entschädigungsforderungen zunächst „das ausführende Luftfahrtunternehmen zu kontaktieren, bevor sie andere Mittel zur Geltendmachung ihrer Rechte in Erwägung ziehen“. Für die Branche der Flugportale ist vor allem dieser Passus ein klarer Hinweis darauf, aus welcher Richtung der Wind weht: „Dieses Papier hat sicherlich die Airline-Lobby auf den Weg gebracht“, heißt es dort.
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CharlyB

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12

Samstag, 25. März 2017, 08:58

:denk: eine Liste der zu empfehlenden Portale käme dann zu Gute....
Die Welt ist unser Feld, dazu muss man kein Bauer sein; könnte aber hilfreich sein.

13

Samstag, 25. März 2017, 09:00

Ich kann Dir eine Liste Rechtsanwälte zukommen lassen, aber sicherlich kein Portal!
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CharlyB

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14

Samstag, 25. März 2017, 09:02

:danke: ich melde mich , wenn ich es brauche :TOP:
Die Welt ist unser Feld, dazu muss man kein Bauer sein; könnte aber hilfreich sein.

Sternedieb

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15

Dienstag, 28. März 2017, 00:11

Wie korrekt arbeiten die Flug-Entschädigungs-Portale?

Laut einem aktuellen Artikel der fvw nimmt die EU Fluggastportale genauer unter die Lupe. Es geht um den Vorwurf, von nicht korrektem Vorgehen und Fehlverhalten, mangelnder Transparenz bei den Kosten, ungenaue Vollmachten, falsch ausgewiesene Endpreise sowie illegales Marketing und sogar von mangelndem Datenschutz ist die Sprache.

Hintergrund könnte und dürfte auch der Streit zwischen EUflight und Flightright sein, denn der EUflight-Geschäftsführer Lars Watermann wirft dem Konkurrenten vor, Kunden hinters Licht zu führen. Artikel von BizTravel vom 6. März 2017

16

Dienstag, 28. März 2017, 12:06

Beziehst Du Dich darauf?
Mein Beitrag vom 25.3.17
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17

Mittwoch, 29. März 2017, 20:41

Info

Beiträge wurden hier eingefügt.

18

Samstag, 27. Oktober 2018, 13:48

Flaggastentschädiger? Bitte aufpassen!

Die FvW hat alle 30! Fluggastportale beäugt und daraufhin auch selbst befragt :ironic:

Viele davon entstanden in den jüngeren Jahren und extrem im Flugchaos 2018 schossen sie aus dem Boden.

Abgesehen, dass alle abmahnwührdig werben (250.-/400.-/600.-) ist ein gewitzter ( man weiß bis heute nicht wer :ironic: :woza: ) Wurde entsprechend abgemahnt, da
die Inkassoportale ALLE mit den EU/VO richtig genannten Zahlen werben, aber die abgezogene Provision verschweigen.

Richtig gut betreiben lässt sich das Modell nur in 2 Weisen (Igor Maas Fluggastentschädiger)
Entweder als Ein-Man-Betrieb - quasi Nebenerwerb - oder eben im ganz großen Stil mit potentiellen Kapitalgebern.

Brutto-Netto Trick (25% -50% Prov.) hatte ich schon erwähnt, alle Provisionionen werden unter anderem auch ohne MwST dargestellt, oder in einer kleinen Fußnote.

Zinsrückhaltung, wenn endlich gezahlt wird.

Viele Inkassos lassen sich die Rechte an der Entschädigung vom Kunden abtreten, obwohl obsolet da es per BDIU geregelt! Aber dann hat der Kunde keine Rechte mehr zb. einen Anwalt einzuschalten!

Was mir wirklich auffiel, Überweisungsverschleppung was ein Wort :kuller:

Lt. FvW kommt es immer wieder vor, dass Inkasso Unternehmen nicht, oder nicht rechtzeitig zahlen, Marktbeobachter sogar festellten, ganz und gar das Geld mit einer Ablehnung selbst behielten, da es so einfacher ist, wenn Kunden die Abtretungserklärung unterschrieben hat, da keine Einsicht, geschweige andere Maßnahmen für den Kunden noch möglich ist.

Es sind viele Leichen im Keller der - wie aus dem Boden geschossenen Pilze - Lars Watermann (Euflight)

Ein "Airline Insider" sagt:

Gaaaanz einfach! Einfach mal 1/2 Jahr überhaupt nicht agieren und die Portale klagen lassen! Dann kann man zusehen, wie ihnen das Geld ausgeht.


Es ist eine enorm gekürzte Fassung vom FVW in eigenen und natürlich zitierten Worten.

Ich glaub mehr tangiert es auch keinen? Oder?
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (27. Oktober 2018, 13:53)


Fitschi

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Beiträge: 34 330

Wohnort: hier halt

Beruf: Haussklave

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19

Samstag, 27. Oktober 2018, 21:21

Nö, mich nicht :kuller:
Mein Standpunkt, nur das was ich selber mache ist gut gemacht :ironic: ......und ein gute Rechtsschutzversicherung .....
Ein Trinkgefäß sobald es leer, macht keine rechte Freude mehr :Nope:
(Wilhelm Busch)

20

Sonntag, 28. Oktober 2018, 01:16

Gut so Fitschi :TOP:
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