Ja zu begleichen, oder realitätsnah zu antworten, rechtlich wichtig um u. a. Verzugszinsen gelten zu machen!
Bzw. einen rechtlichen Zeitpunkt festzustellen, um vorgerichtliche Antwaltkosten zu erlangen, wenn selbst keine
befriedigende Antort kommt, und man gezwungen ist einen Anwalt zu nehmen, dieser bekommt dann komplett die Kosten von der Gegenseite
erstattet, wenn die Eröterungen so wie beschrieben sind.
Ergo immer Fristsetzung mit Datum!