Anmelden oder registrieren!

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Reiseforum - Reiseberichte. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

1

Freitag, 26. August 2016, 13:21

Halbpension mit Getränken

Entgegen sonstiger Buchungsweisen hatten wir wegen einer kurzzeitigen Urlaubskürzung in Verbindung mit einem Wechsel der Unterkunft von Apartement auf Hotel (verschiedene Anbieter) kurzfristig ein "Nur-Hotel-Angebot" bei einem Online-Vermittler gewählt, welches mit "Halbpension mit Getränken" angeboten wurde.

Weder in der Leistungsbeschreibung noch auf der Reisebestätigung gab es irgendwelche Zusatzinformationen zu "Halbpension mit Getränken". Zu zweit haben wir während des Abendessens moderate ~ € 40 für 6 Nächte verbraucht und haben die entsprechenden Belege im Hotel, was aus abrechnungstechnischer Sicht ja durchaus erforderlich sein kann, entsprechend quittiert.

Bei der Abreise im Hotel hatte die Rezeption keine Kenntnis von dem Zusatz "mit Getränken" des Reiseveranstalters und die Rechnung wurde von uns entsprechend an das Hotel bezahlt. Zumal dies am Vorabend der Abreise gewünscht war und eine Klärung bis zur Abreise (samstags) nicht möglich war.

Die entstandenen Kosten inkl. Belegen haben wir dem Reisevermittler umgehend aufgegeben und die Belege beigefügt. Auf der Rechnung des Hotels erscheint die Bon-Nr., das Tagesdatum und der Hinweis Comedor / Speisesaal für die Einzelpositionen. Eigentlich waren wir angesichts des minimalen Wertes davon ausgegangen, dass die Angelegenheit problemlos aus der Welt geschafft würde. Der Vermittler fragt allerdings eine Aufschlüsselung der Getränke an. Was aus unserer Sicht nicht relevant sein sollte, da er auch keinerlei Einschränkungen oder Vorgaben bei dem Onlineangebot oder der Hotelreservierungsbestätigung gemacht hat, die über den obigen Text "Halbpension mit Getränken" hinausgeht, wohl aber eine zugesicherte Eigenschaft darstellt.

Natürlich kann ich mir vorstellen, dass er auf alkoholfreie Getränke und Softdrinks abzielt, die ja auch bei dem Konsum enthalten sind, aber aus unserer Sicht hätte er das zuvor ggf. spezifizieren und deklarieren müssen. So wie geschehen ist die erbrachte Vermittlungsleistung durch unpräzise und nicht genormte Angabe dadurch aus unserer Sicht mangelhaft. Auch nachträglich und bis heute hat er die Kriterien von "Halbpension mit Getränken" nicht benannt.

Obwohl wir schon mehrfach dort gebucht haben und der Betrag zu vernachlässigen wäre, zeigt man sich wenig kooperativ. Grundsätzlich hätte ich mir eine rasche und kundenorientierte Vorgehensweise bei der unpräzisen Ausgangslage gewünscht. So werden wir einen Haken hinter diese Erfahrung und den Onlinevermittler machen.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (26. August 2016, 13:22)


Sina

Master Amigo

Beiträge: 21 669

Wohnort: Neigschmeckt ins Schwabenland

  • Nachricht senden

2

Freitag, 26. August 2016, 14:16

Bei Halbpension im klassischen Sinne sind keine Getränke zum Essen enthalten. Anders sieht es aus, wenn mit "Halbpension plus", "Halbpension mit Getränken" o. Ä. geworben wird. In aller Regel sind die zu den Mahlzeiten inkludierten Getränke aber in der Hotelbeschreibung klar definiert. Da steht dann z. B. "Hauswein, Softdrinks und Bier zu den Mahlzeiten inklusive". Teilweise auch mit Mengenangaben.

Wird nur mit Getränken zu den Mahlzeiten ohne genauere Definition geworben, kann der Gast im Normalfall davon ausgehen, dass er normale Getränke wir z. B. Hauswein, Softdrinks oder Bier in diesem Rahmen auch erhält. Zumindest ist das allgemein so üblich. Gibt es Beschränkungen bei der Getränkeauswahl, dann sollte er im Vorfeld darüber informiert werden. Die Beschreibung "Halbpension mit Getränken" lässt einen ziemlich weiten Spielraum :pfft:

Stand "mit Getränken" auch auf der Buchungsbestätigung? Bzw. steht das noch so in der Hotelbeschreibung des Anbieters? Dann könnte es sich lohnen, ihn nochmal anzuschreiben. Sicher lohnt sich für +/- € 40,- kein großartiger Rechtsstreit, aber wenn mit Getränken zu den Mahlzeiten geworben wird, dann müssen diese im normalen Rahmen auch inkludiert sein. Und bei diesem Betrag für 6 Nächte und 2 Personen kann man ganz klar davon ausgehen, dass Ihr das Angebot "Freigetränke" definitiv nicht überstrapaziert habt.

Noch eine Frage: Wurde auf den Tischen z. B. automatisch eine Karaffe Wasser bereitgestellt? Ohne dass man die bestellt hat? Weil... "mit Getränken" kann mit viel bösem Willen und Bauernfängerei auch nur eine Karaffe Wasser sein, wenn es nicht genauer definiert wird :denk:
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

3

Freitag, 26. August 2016, 14:25

Da ginge es mir auch nicht um die 40€, sondern ums Prinzip.
Was dort betrieben wurde ist (wie Du es beschrieben hast) Edikettenschwindel und ein Fall für die Verbraucherzentrale.

@Sina
In Italien haben wir auch schon klassiche HP gebucht und waren vor Ort erstaunt, dass Wein und Wasser inklusive waren.
Begründung: Das gehört für die Italiener selbstverständlich zum Essen dazu :-)
Früher war alles gut, heute ist alles besser. Es wäre besser, wenn wieder alles gut wäre

H. Erhardt

4

Freitag, 26. August 2016, 15:12

Aramis, der Vermittler hat das spanische Hotel letztlich über einen italienischen :thumbsup: Reiseveranstalter gebucht.
Und bis zur Zusendung der Buchungsbestätigung hatte der Vermittler ohnehin nicht den Reiseveranstalter benannt.
Also selbst wenn man wollte, konnte man die evtl. weiteren Konditionen nicht einsehen.

Nein, es gab keinerlei Beschreibung außer "Halbpension mit Getränken" und eben auch keine ersichtliche Einschränkung.
Die Buchungsbestätigung ist genauso ausgestellt.

Und Karaffen mit Wasser standen nicht auf dem Tisch.

Und die Bedingungen im Detail nennen will man bisher nicht.
Man verweist -jetzt- darauf, dass nicht alle Getränke dazugehören. Whiskey zum Beispiel :ironic:

Momentan ist das eine Sackgasse. Dort schreibt man die "geltenden Bedingungen" nicht

(wobei ich schon geschrieben habe, dass eine nachträgliche Bekanntmachung nicht akzeptiert werden kann
und der Vermittler seinen Informationspflichten nicht nachgekommen ist, falls ihm vom Veranstalter
Beschränkungen hinsichtlich der Getränkeauswahl vorgelegen haben)

und von mir gibt es bis dahin keine weitere Aufschlüsselung der Getränke.
Sie können sich im Bedarfsfall ja im Hotel vergewissern ...
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (26. August 2016, 15:18)


5

Freitag, 26. August 2016, 16:21

Das ist oft das Problem (hier bsp.spanischer) Bettenbanken, auf die Hotelportale zurückgreifen, bzw.
von denen beliefert werden, inklusive irrwitziger Übersetzungen.
Freedom's just another word for nothing left to lose...

Sina

Master Amigo

Beiträge: 21 669

Wohnort: Neigschmeckt ins Schwabenland

  • Nachricht senden

6

Freitag, 26. August 2016, 16:39

Man verweist -jetzt- darauf, dass nicht alle Getränke dazugehören. Whiskey zum Beispiel :ironic:


:batsch: Also sorry, bei € 40,- Getränkerechnung für 2 Personen und 6 Tage müsste dem Kunden"service" des Veranstalters klar sein, dass Ihr da beim Abendessen keine wilden Partys gefeiert habt und nicht im Anschluss sturzbetrunken auf allen Vieren aus dem Restaurant gekrabbelt seid :shocked:

Pro Person und Tag habt Ihr gerade mal ca. € 3,30 Getränkerechnung gehabt. Das entspricht in etwa einem (!) Glas Bier oder Wein oder einer größeren Flasche Wasser/ Person zum Essen. Also völlig normale Mengen, sogar eher geringere Mengen dafür, dass Ihr davon ausgehen musstet, dass die Getränke zum Essen inkludiert sind.

Beschäftigt den Reiseanbieter ruhig weiter mit Einspruchsschreiben. Dass bisschen, was er Euch nicht freiwillig erstattet, zahlt er dann doppelt und dreifach in Form von Personalkosten, Arbeitszeit, Arbeitslohn... :pfft: :ironic:
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

Sternedieb

Master Amigo

Beiträge: 45 241

Wohnort: Im wilden Süden....

Beruf: Semsakrebslor

  • Nachricht senden

7

Freitag, 26. August 2016, 22:38

@ cuate

gehe davon aus, dass die "Sache" bei deinem Anwalt liegt?

8

Freitag, 26. August 2016, 22:45

Nicht wirklich bei dem "Streitwert". Spanische Gerichte, auch die in Palma de Mallorca für die mangelhafte Vermittlungsleistung, greifen ohnehin erst ab 100 Euro an und die deutsche Niederlassung des Onlineanbieters in Stuttgart steht wohl nur auf dem Papier. Der Reiseveranstalter in Italien. Das bringt nicht wirklich was.

Aber so viel Internationalität hat auch seinen Vorteil: Im Hotelvoucher stand MB und bedeutete dort "Media Bord" = Halbpension. Das spanische Hotel wertete das bei einem deutschen Kunden als MB Meerblick und der kostete mehr als der ausgelegte Getränkezuschlag. Wir haben den genossen.

Von daher ist das irgendwie alles gerecht. :ironic:
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Sina

Master Amigo

Beiträge: 21 669

Wohnort: Neigschmeckt ins Schwabenland

  • Nachricht senden

9

Freitag, 26. August 2016, 22:55

:grin: :grin: :grin:

So betrachtet: Schxxxx auf die € 40,- . Richtig bzw. korrekt ist es zwar nicht, aber was soll's :pfft:
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

10

Samstag, 27. August 2016, 08:03

Spanische Gerichte, auch die in Palma de Mallorca für die mangelhafte Vermittlungsleistung, greifen ohnehin erst ab 100 Euro an


Erst ab 100.- € , oder ist es die Abrechnung als erste Streitwertstufe ? D.h. ob
Streitwert 10.- oder 100.- die RA Gebühr bleibt die selbe.

Aber egal, bei dem Streitwert ist die Mandatsbearbeitung nicht mehr wirtschaftlich.

Da hast Du es ja so gesehen hervorragend getroffen :TOP:
Freedom's just another word for nothing left to lose...