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1

Dienstag, 21. April 2009, 22:08

Gesetz bei Kofferverlust?

Nur aus Neugier und Interesse die Frage nach welcher Zeit man den Verlust des Gepäck's nach einem Flug spätestens anzeigen muss.

2

Dienstag, 21. April 2009, 22:12

Meines Wissens sofort am Flughafen. Du meinst doch wenn dein Koffer nicht angekommen ist oder ?
Ehrlichkeit verlangt nicht, dass man alles sagt, was man denkt.
Ehrlichkeit verlangt nur, dass man nichts sagt, was man nicht auch denkt.

Helmut Schmidt

3

Dienstag, 21. April 2009, 22:45

Sollte etwas aus dem Koffer verschwunden sein, wenn der beschädigt oder aufgebrochen wurde kann man auch nachmelden, ca 8 Tage

bei der Fluggesellschaft
Zahme Vögel singen von Freiheit - wilde Vögel fliegen

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Jaguar« (21. April 2009, 22:47)


4

Dienstag, 21. April 2009, 22:52

Manchmal sind die Airlines bei der Regulierung zu Gepäckschäden "störrisch". Hier ist ein Artikel zum Thema von Stiftung Warentest. Über den Link unten im Artikel findest Du auch Antwort zu Deiner Frage wegen der Fristen zur Verlustmeldung.
Hier schon mal ein Auszug daraus:

Achten Sie unbedingt auf eine fristgerechte Schadensanzeige:

* Ein Schaden am Gepäck muss unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern nach Entdeckung des Schadens, jedenfalls binnen sieben Tagen dem Luftfrachtführer schriftlich angezeigt werden. Für die Anzeige einer Beschädigung reicht die Aufgabe eines „Property Irregularity Reports” (P.I.R.) am Flughafen.
* Gepäckverspätungen sollten ebenfalls mit Hilfe eines P.I.R.s am Flughafen beim Luftfrachtführer gemeldet werden. Schadensersatzansprüche infolge der Gepäckverspätung müssen zusätzlich dazu innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt des Gepäcks beim Luftfrachtführer schriftlich angezeigt werden.
* Bei Kofferverlust sind keine ausdrücklichen Anzeigefristen vorgesehen.
* Sollten während einer Luftbeförderung aber Teile des Kofferinhalts verloren gehen, d.h. sollte ein Teilverlust zu beklagen sein, muss dieser ebenfalls unverzüglich, jedenfalls binnen sieben Tagen beim Luftfrachtführer schriftlich angezeigt werden.

Viele Grüße cuate
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (21. April 2009, 23:13)


5

Montag, 15. Juni 2009, 17:35

* Bei Kofferverlust sind keine ausdrücklichen Anzeigefristen vorgesehen.

Stimmt das wirklich?

6

Dienstag, 16. Juni 2009, 13:58

Hallo Badongo,

die Information stammt von der Internetseite Gepäckunregelmäßigkeiten der "Schlichtungsstelle Mobilität" > hier. Wie das im Detail zu interpretieren ist, kann man Dir dort sicher mitteilen. Die Telefonnummer lautet Berlin 030-4699700

Meine persönliche Meinung: Je früher, desto besser

Viele Grüße cuate
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Jimi Hendrix

7

Mittwoch, 27. Januar 2010, 08:58

Höchstens 1100 Euro pro Gepäckstück

stehe Fluggästen bei Verlust eines Gepäckstückes als Entschädigung zu. Diese Ansicht vertritt der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in seinem Schlussantrag zu einem Rechtsstreit zwischen einem Fluggast und der Fluggesellschaft Clickair.

Meistens basieren Entscheidungen des EuGH auf dem Antrag des Generalanwalts. Kann nicht mehr lange dauern bis zur definitiven Klärung.
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Omira

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8

Donnerstag, 25. März 2010, 20:35

25 Millionen Gepäckstücke auf Flughäfen weg

Trotz verbesserter Zuverlässigkeit beim Transport sind im vergangenen Jahr auf Flughäfen weltweit 25 Millionen Gepäckstücke verloren gegangen. Verschollene, zu spät oder falsch transportierte Koffer kosteten die Airlines 2,5 Milliarden Dollar.

Mehr und was man bei Gepäckverlust tun soll hier
Nicht derjenige ist stark, dessen Eitelkeit Schmeichler und Dummköpfe unterstützen.
J. Čapek

9

Donnerstag, 6. Mai 2010, 13:05

Höchstens 1100 Euro pro Gepäckstück stehe Fluggästen bei Verlust eines Gepäckstückes als Entschädigung zu. Diese Ansicht vertritt der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in seinem Schlussantrag zu einem Rechtsstreit zwischen einem Fluggast und der Fluggesellschaft Clickair.


Dabei ist es dann auch geblieben. Für nicht gesondert versichertes Gepäck ist dies die Gesamtobergrenze für alle Schäden, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Flugpassagiere können demnach diesen Betrag nicht getrennt für den direkten Schaden sowie für indirekte und immaterielle Schäden geltend machen. Das Abkommen erlege den Fluggesellschaften "strenge" Haftungspflichten auf, im Gegenzug habe es die Höhe aber klar begrenzen wollen. Das diene auch einer schnellen Auszahlung.

Zudem wies der EuGH darauf hin, dass nach dem Abkommen Passagiere beim Aufgeben ihres Gepäcks einen höheren Wert angeben und die Haftung durch einen Zuschlag entsprechend anheben können.

Letzteres stelle ich mir mal gerade in der Praxis vor. Hat das schon mal jemand gemacht und das Eincheck-Personal aus der Fassung gebracht. Würde mich wirklich interessieren, wenn ich den Wert des Koffers höher versichern will. Wie wird das abgewickelt?
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Jimi Hendrix

Sonnenschein

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10

Donnerstag, 6. Mai 2010, 13:14

1100 euro für einen Koffer??
das wär bei meinem viel zu wenig.. :help: :kuller:
das haben ja schon alleine meine Kleider gekostet :cry:
errare humanum est ..

Thorben-Hendrik

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11

Donnerstag, 6. Mai 2010, 13:30

Da würde ich ein gutes Geschäft machen... :denk:

Sonnenschein

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12

Donnerstag, 6. Mai 2010, 13:39

Ganz ehrlich TH
das würdest du. :TOP: . für 14 Tage , 14 Kleider a 40 bis 100 Euro, Bikinis ca 150 Euro, Strandkleider 250 Euros, Sandaletten 300 euros, Unterwäsche 100 euros und da nicht mal die Sonnen-Cremes, Kosmetika, Uhren und Schmuck eingerechnet..
also ich würd bei meinem Koffer sowas von draufzahlen...davor muss ich ganz ehrlich sagen ,hab ich immer Schiss.. :hmpf:
errare humanum est ..

13

Donnerstag, 6. Mai 2010, 13:43

Ganz ehrlich TH
das würdest du. :TOP: . für 14 Tage , 14 Kleider a 40 bis 100 Euro, Bikinis ca 150 Euro, Strandkleider 250 Euros, Sandaletten 300 euros, Unterwäsche 100 euros und da nicht mal die Sonnen-Cremes, Kosmetika, Uhren und Schmuck eingerechnet..
also ich würd bei meinem Koffer sowas von draufzahlen...davor muss ich ganz ehrlich sagen ,hab ich immer Schiss.. :hmpf:



die 1155 € gibt es ja für jedes Gepäckstück! Also auf 3 Koffer aufteilen :patschi: :patschi:


Spaß beiseite.

Gab es nicht mal ne Regelung die sich auf KG per Gepäckstück bezog?

Sonnenschein

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14

Donnerstag, 6. Mai 2010, 13:57

auf 3 Koffer?? wir sind nur zu zweit und ich muss schon schauen das jeder Koffer nur 20 kg wiegt..
Außerdem Trolly 3 mal 5 kg Eigengewicht bin ich bei 15 kg alleine nur Koffergewicht, bei Stoffkoffern a 3,2 kg bin ich nur bei 6,4 kg die von dem Gewicht an Bekleidung gespart werden muss.. also 2 Koffer
außerdem sieht es bei meinem Mann auch fast nicht besser aus, ein klein wenig vielleicht, denn wenn ich die Kosten für 14 XXXL Hemden und die Shorts rechne komme ich vielleicht grad mit dem angegebenen Geld hin..
Fiasko , wenn die Koffer weg wären... :mecker: :mecker: :mecker: :mecker: :mecker:
errare humanum est ..

15

Donnerstag, 6. Mai 2010, 14:41

Einer von unseren 3 Koffern (30 kg F-G. x 2 + 10kg AB-S-Card) hat auf dem Rückflug von Hurghada einen Umweg über PMI gemacht, bevor er am 30.4. ins Haus geliefert wurde.

16

Freitag, 12. August 2011, 20:32

Geld auch für verlorenes Gepäck ohne Schein

Karlsruhe (dpa/tmn) - Urlauber haben Anspruch auf Schadenersatz für verlorenes Gepäck, wenn sie dafür keinen Gepäckschein haben. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hervor.

Urlauber bekommen auch Geld, wenn ein Mitreisender Gepäck für sie aufgegeben hat und dieses beim Flug verloren geht, besagt das Urteil, auf das die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift «ReiseRecht aktuell» hinweist (Aktenzeichen: X ZR 99/10). So hier
Freedom's just another word for nothing left to lose...

17

Samstag, 13. August 2011, 17:44

Die Überschrift zu dieser Meldung "Geld auch ohne Gepäckschein" ist zumindest irritierend.

Denn ein Gepäckschein lag ja vor. Da in einem Aufgabegepäckstück aber Eigentum von 2 Flugreisenden untergebracht war, konnte der 2. seine Ansprüche ebenfalls durchsetzen. Und wenn man eben überhaupt keinen Gepäckschein vorgelegt hätte, dürfte die Angelegenheit ganz anders ausgegangen sein.
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Jimi Hendrix

18

Freitag, 12. Juli 2013, 09:34

Weinflaschen, Salami und Oliven im Koffer

führten dazu, dass der Koffer "stank und tropfte". Die Airline durfte den Koffer vernichten, der Fluggast ging leer aus.
Landgericht Frankfurt Az.: 30 C 1914/12

http://www.kreiszeitung.de/leben/reise-z…zr-3002363.html
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Jimi Hendrix

19

Montag, 3. Juli 2017, 11:06

Koffer weg - WISO Tipps

Was man tun sollte und welche Ansprüche man hat,
hier in der ZDF Mediathek Infos und das Video zur Sendung vom 03.07.2017 (verfügbar bis 3.7.2018)

https://www.zdf.de/verbraucher/wiso/wiso-clip-6-168.html
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