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Dienstag, 11. August 2015, 23:41

Niedrigwasser = höhere Gewalt bei Flußkreuzfahrt ?

"Urlauber können bereits gebuchte Flusskreuzfahrten kostenlos kündigen, wenn die Folgen des anhaltenden Niedrigwassers den Reiseverlauf stark beeinträchtigen. Auch möglich ist eine Preisminderung."

Das meint Reiserechtler Paul Degott. Mehr dazu in dem Bericht der wz.newsline.de hier:
http://www.wz-newsline.de/home/reise/rei…hrten-1.1994157
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Epprechtstein

unregistriert

2

Mittwoch, 12. August 2015, 08:08

Dafür habe ich wenig Verständnis! Sicher ist es sehr ärgerlich, aber wieso soll der RV dieses Risiko allein tragen?

3

Mittwoch, 12. August 2015, 08:41

Immerhin braucht er bei Absage durchi höhere Gewalt keine "Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreuden" leisten. So wie der Kunde keine Rücktrittspauschale. Ob der Kunde nun kündigt oder er selbst, die Elbe beispielsweise hat bei Dresden momentan einen Wasserstand von 50 Zentimetern in der Fahrrinne, bleibt sich dann gleich: Die Fahrt ist kaum durchführbar.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (12. August 2015, 08:42)


Sina

Master Amigo

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4

Mittwoch, 12. August 2015, 08:42

Es kommt immer auf den jeweiligen Einzelfall an und im Zweifelsfall entscheidet das Gericht. Erstmal ist es eine Meinung eines bekannten und erfahrenen Reiserechtlers.

Grundsätzlich trifft es aber zu, dass Reiseveranstalter das Risiko tragen, wenn witterungsbedingte Umstände oder Naturkatastrophen eine Reise erschweren oder unmöglich machen. Wenn eine zumutbare Lösung gefunden werden kann - alles ok, das ist wohl zu akzeptieren. Die Frage ist nur, was zumutbar ist. Das beurteilt ja jeder für sich anders.

Bei Flusskreuzfahrten stelle ich es mir schwer vor, im Falle von extremen Niedrigwasser wirklich vernünftige Alternativen zu finden. Sicher kann eine Teilstrecke ggf. mit Bussen zurückgelegt werden, aber irgendwie muss das Schiff trotzdem auf dem Fluss weiterkommen, um die Passagiere wieder einzusammeln. Und das geht bei Niedrigwassere wohl nicht immer. Dafür kann keiner was und in solchen Fällen muss die Reederei m. E. schlimmstenfalls eine Kreuzfahrt absagen und den Gästen den Reisepreis erstatten.
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

5

Mittwoch, 12. August 2015, 08:46

Das Risiko müssen im Einzelfall (während der Reise) nicht nur die Reiseveranstalter tragen. Beispiel Aschewolke. Reiseveranstalter können und haben Verträge gegenüber den Kunden auch gekündigt und die Mehrkosten z.B. für unplanmässige Flüge zu 50 % an den Reisenden weiterbelastet.
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Epprechtstein

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6

Mittwoch, 12. August 2015, 08:47

Dafür kann keiner was

Genau das meine ich. :kuller:

superfx

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7

Freitag, 14. August 2015, 21:59

..ich denke schon...

...das die reiseveranstalter hier das risiko tragen müssen. die tui hat ja auch schon mal mit schneesicherheit geworben. letztendlich ist es nicht der erste sommer mit wasserniedrigstand. wenn jedoch ein hinsweis in den reisebedingungen erbracht wird und ein alternatives programm von vornherein angeboten würde, dann wäre es auch o.k.
ich weiß nicht wo ich herkam, ich weiß nicht wo ich bin, mich wundert, dass ich so fröhlich bin.

8

Samstag, 15. August 2015, 07:38

Cuate hat schon Recht.

1.) Es kommt darauf an, ob Niedrigwasser während der Reise erfolgte oder schon vorher bekannt war. Falls Letzteres, könnte man am "Informationsverschulden" festmachen.
2.) Wurde eine Vertragsaufhebung nach § 651j BGH angeboten?
3.) Falls nicht, käme es darauf an, ob man auf einen verschuldensunabhängigen Mangel abstellt oder auf das allgemeine Lebensrisiko.

Ob Pauschalierungen - so wie Paul Degott es darlegt, hilft?
Freedom's just another word for nothing left to lose...