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1

Mittwoch, 21. Januar 2015, 16:14

Flug stornieren - 100% Stornokosten

Hallo :)


Ich habe einmal eine Frage und ich hoffe, dass ihr mir weiter helfen könnt :)


Also ich habe mit einer Freundin einen Flug nach China gebucht (15.April-27.April). Nun habe ich ein super Jobangebot angenommen und ich kann die Reise nicht mehr antreten. Ich war bereits im Reisebüro und dort wurde mir gesagt, dass ich den Flug weder umbuchen noch einen anderen Namen einsetzen lassen kann. Ich muss mich also damit abfinden, dass ich das Geld nicht wieder bekomme.


Ich finde aber, dass 600 € ja sehr viel Geld sind und verstehe dies auch nicht recht, da die Fluggesellschaft ja noch 3 Monate Zeit hat den Flug wieder zu verkaufen....


Vielleicht habt ihr ja einen Rat, der mir weiterhelfen könnte??


Liebe Grüße

2

Mittwoch, 21. Januar 2015, 16:20

Hallo Aleinad,

und willkommen hier bei den Travelamigos.

Das Reisebüro scheint es sich sehr einfach zu machen mit der Aussage.
Und ganz so aussichtslos ist es nicht, zumindest einen Teil des Betrages zurückzuerhalten.

Kannst Du mal Details nennen? Welche Airline, Tarif? 600 € pro Person für den Hin- und Rückflug?
Hast Du eine Flugpreis-Aufschlüsselung, also die Buchungsbestätigung von der Airline ?
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

4

Mittwoch, 21. Januar 2015, 16:49

Danke erstmal für die schnelle Antwort :)

So kann ich jetzt nichts weiteres über die Reisebedingungen sagen, da die Details alle meine Freundin hat. Aber ich versuche es gerade zu regeln, dass ich die 600 Euro wieder bekomme :)

Aber da hat mir die Antwort ja schon einmal geholfen!!! DANKE! :thumbsup:

5

Mittwoch, 21. Januar 2015, 17:16

Überstürz da nichts. Die 95% Rückerstattung, die im Bericht und auch hier vom Reiserechtsexperten selbst genannt wurden,

Stornierter Flug: Was müssen Airlines erstatten?

basieren ja darauf, dass die Airline keine gegenteilige Rechnung aufmachen konnte. Persönlich würde ich erst nach dem Flugtermin Ansprüche stellen. Zu einem Zeitpunkt, wo sie sich nicht noch 3 Monate auf die Situation vorbereiten kann und evtl. wegen der jetzigen Erstattungsaufforderung gleich Gegenrechnungen aufmacht.

Nur meine persönliche Meinung.

... und falls ihr die Flüge schon storniert habt, fordert die detaillierte Abrechnung der Airline an.
Die kann man dann "zerpflücken" hinsichtlich der rechtlichen Situation.
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Jimi Hendrix

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (21. Januar 2015, 17:28)


Thorben-Hendrik

unregistriert

6

Mittwoch, 21. Januar 2015, 18:18

Sorry aber Du liegst da absolut falsch!

Die Airline KANN gar keine Gegenrechnung aufmachen.....die müssten erst mal beweisen, dass der Platz nicht verkauft wurde!!! :cool:

Juristisch bleibt nur die Erstattung!

7

Mittwoch, 21. Januar 2015, 18:36

Plan B hat noch nie geschadet. Man muß es ihnen ja nicht zu leicht machen - nach dem Urteil.
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Jimi Hendrix

Thorben-Hendrik

unregistriert

8

Mittwoch, 21. Januar 2015, 19:13

Je früher Du stornierst - desto schwerer wird es für die Airline zu beweisen, dass es nicht möglich war den Platz zu verkaufen - also wenn da bald handeln und anschließend über den Erstgattungsbetrag streiten!

Dass Du den größten teil des Preisen zurück bekommst ist heute schon klar - alle Steuern - gebühren und Zuschläge AUCH Treibstoffzuschlag!
Es verbleibt dann ein rest den die Airline dann aufrechnen muss.......was aber rein Juristisch schon uinmöglich denn in der Beweispflicht ist die AIRLINE!

Deshalb auch der eindeutige Artikel und die Rechtslage!

Die Airline kann gar nicht Gegenrechnen, dazu müsste sie alle Tankquittungen, Gehälter und Kalkulation offen legen.....bei Gericht öffentlich und MIT BELEGEN (!!!) ...das wird man wohl kaum tun! :cool:

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Thorben-Hendrik« (21. Januar 2015, 19:19)