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Donnerstag, 30. Oktober 2014, 13:42

Prämientickets dürfen nicht an Dritte weiterverkauft werden

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden. Demnach dürfen Lufthansa-Vielflieger Prämientickets nicht an Dritte weiterverkaufen. Die BGH-Richter haben eine Klausel in Miles & More bestätigt, wonach die Veräußerung von Prämiendokumenten verboten ist. Geklagt hatte ein Kunde mit dem höchsten Vielfliegerstatuts, der Flüge von Frankfurt in die USA und zurück unter Einlösung seiner Bonusmeilen auf den Namen eines Dritten gebucht hatte.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bi…3&pos=0&anz=154
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CharlyB

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2

Freitag, 31. Oktober 2014, 14:42

Also an andere (dritte) nicht weitergeben das sehe ich ein, aber den Status dann noch abzuerkennen das halte ich für überzogen. Das hätte mit einer Ermahnung/Abmahnung m.E. genüge getan. Ich schätze mal das durch den Statusverlust erst der Gang zum Gericht kam, denn der Vielflieger hatte dafür ein starkes Interesse. :cool:
Die Welt ist unser Feld, dazu muss man kein Bauer sein; könnte aber hilfreich sein.

Epprechtstein

unregistriert

3

Freitag, 31. Oktober 2014, 16:06

Kurzzitat aus dem Urteil: "Bei dem von der Beklagten angebotenen "Miles & More"-Programm handelt es sich um ein Kundenbindungsprogramm, für das es kein gesetzlich geregeltes Leitbild gibt. Als Anbieterin eines solchen Programms kann die Beklagte daher Art und Umfang der Leistung, die sie ihren Kunden für ihre Treue versprechen will, in eigener Verantwortung bestimmen

In meinen Augen deshalb eine nachvollziehbare und gerechtfertigte Reaktion. Und endlich mal eine klare Ansage, dass Unterschriften manchmal "Konsigwensen" :kuller: haben. Nicht nur Verbraucher, auch Unternehmen haben zu recht Rechte!

CharlyB

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4

Freitag, 31. Oktober 2014, 18:12

...spricht ja auch keiner ab, jedoch die Werbehaftung ist widersprüchlich zum Status des Klägers und dessen Freizügigkeit :cool:
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