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1

Dienstag, 21. Januar 2014, 20:54

Änderung Flugzeiten

Hallo Zusammen,

meine Kollegin und ich haben Anfang März (über Karneval) eine einwöchige Schiffstour bei Tui über`s Reisebüro gebucht.

Karnevalsflüchtlinge
Die Tour geht vom 2.3. bis 9.3., Flug ab Hannover, incl. Zug zum Flug, wir wohnen in Bonn.
Es geht um den Hinflug. Laut Buchung vom 16.11.13 geht der Flug am 2.3.

Hannover-Las Palmas um 13:00. Nun hat heute das Reisebüro angerufen,

dass der Flug auf 4:15 vorverlegt wurde. Das heisst für uns, wir müssen

am Samstag 1.3. um 20:45 in Bonn los und sind am Flughafen in Hannover

um kurz vor 1:00. Also erstens müssen wir uns die ganze Nacht um die

Ohren schlagen und zweistens sind es 9 Stunden früher, als geplant.

Nicht, dass Ihr das falsch versteht, wir wollen nicht von der Reise

zurück treten. Aber kann man da einen Preisnachlass einfordern? Und wenn

ja wieviel ist üblich? Ich meine seit Anfang diesen Jahres gebe es da

eine Änderung in der Rechtssprechung.

Weiss da jemand Rat?

Lieben Gruß


Ulrike

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Garvin« (21. Januar 2014, 20:55)


Sina

Master Amigo

Beiträge: 21 669

Wohnort: Neigschmeckt ins Schwabenland

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2

Dienstag, 21. Januar 2014, 21:12

:welcome:

Ja, es gab da dieses Urteil, welches Veranstalter verpflichten soll, genannte Flugzeiten auch einzuhalten. Aber da ist das letzte Wort meines Wissens noch nicht gesprochen, weil Revision eingelegt wurde.

Pragmatischer Lösungsvorschlag, da ja nun auch die Zeit langsam knapp wird bis zu Eurem Urlaub: Sucht Euch ein Flughafenhotel in Hannover (z. B. das Maritim Airport - das ist DIREKT am Flughafen und Ihr müsst praktisch nur über die Strasse), schaut, was es kostet und bittet um Übernahme der Übernachtungskosten. Dann reist Ihr einen Tag vorher mit Rail & Fly an, schaut Euch noch ein bisschen die Stadt an, macht ggf. Vorabend - Check In, schlaft noch ein paar Stunden und los geht's. Vielleicht spielt der Veranstalter da mit, einen Versuch ist es jedenfalls wert.

Zwar sagt die aktuelle Rechtsprechung meines Wissens was anderes - nämlich, dass Ihr wie gebucht um 13.00 abfliegen solltet. Aber vielleicht wäre mein Lösungsvorschlag auch denk- und machbar. Alles andere würde vermutlich derzeit nur auf dem (langwierigen) Klageweg laufen können und schlussendlich ist es auch blöd, eine Kreuzfahrt völlig übernächtigt anzutreten. Ihr werdet ja bei der frühen Ankunft auf Gran Canaria auch nicht sofort und direkt aufs Schiff können, um Euch erstmal auszuschlafen :ratlos:
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

3

Dienstag, 21. Januar 2014, 21:13

Hallo Ulrike,

und :welcome: bei den Travelamigos.

Ja, es gibt ein aktuelles BGH-Urteil, das aber im Detail nach meiner Kenntnis immer noch nicht veröffentlicht wurde. Jetzt geht es aber in Eurem Fall um eine pragmatische Lösung.

Da der Flug vorverlegt wurde, die 1. Frage:

Gibt es den zunächst bestätigten Flug und die Fluggesellschaft zusätzlich noch im Flugprogramm und seid ihr auf einen anderen Flug umgebucht worden?

Wenn ja, über das Reisebüro versuchen, wieder auf den alten Flug zurückgebucht zu werden.

Ansonsten ist ein Argument für Euch die Beeinträchtigung der Nachtruhe.

Das mit "der halben Nacht um die Ohren schlagen", seh ich jetzt nicht so. Denn ein um 01:00 Uhr eintreffender Zug hat die benötigte zeitliche Sicherheit, den Flug auch zu erreichen. Anreise vom Hbf Hannover bis zum Airport und Einchecken etc - da bleibt nicht soooooo viel Reserve.

Sehe aber eine gute Möglichkeit, dem Veranstalter unter Hinweis auf die "eingeschränkte Nachtruhe dieser Kurzreise" den Gegenvorschlag mit Abflug Düsseldorf oder Köln zu machen. Da hättet ihr bei einem frühen Abflug zumindest die lange Bahnanreise vermieden. Da sollte es doch Möglichkeiten geben.

Gruß cuate
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

4

Dienstag, 21. Januar 2014, 21:22

Ihr fliegt wahrscheinlich jetzt mit der Air Berlin ? Ich gehe da ganz mit cuate d'accord. Sprich
nochmal das Reisebüro an, um auf den ursprünglichen Flug zu bestehen. Ansonsten evt. Umbuchung auf die
13:35h Condor, wenn es zeitlich reicht.

Das Urteil hilft hier nicht weiter.
Freedom's just another word for nothing left to lose...

5

Dienstag, 21. Januar 2014, 21:24

Dodo, das sieht mir ganz nach TUIfly um 04:40 ab Hannover aus. Aber auch um 04:00 ab Köln geht die TUIfly.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

6

Dienstag, 21. Januar 2014, 21:35

Ja, die fliegt auch.
Freedom's just another word for nothing left to lose...

Thorben-Hendrik

unregistriert

7

Mittwoch, 22. Januar 2014, 12:28

Genau zu so einem Fall gibt es ein rechtkräftiges Urteil des Langerichtes in Düsseldorf - JEDE Änderung der Flugzeitändung bedarf der Zustimmung des Reisenden!

Eine vorverlegung des Fluges ist nicht statthaft - sondern es muss nach zumutbaren Alternativen gesucht werden, die mit dem Reisenden abzustimmen sind!

Das Urteil ist rechtskräftig! :TOP:

Thorben-Hendrik

unregistriert

8

Mittwoch, 22. Januar 2014, 12:43

Noch mal ganz deutlich Ihr habt das RECHT auf eine für Euch bessere Möglichkeit umgebucht zu werden, sofern diese verfügbar ist...Preis spielt dabei keine Rolle!
Also Änderung des Abflughafens oder andere Airline etc. jede (sinnvolle) mögliche Verbindung kann gewählt werden wenn die Flugzeiten geändert werden!

Ich habe so einen Fall gerade bis zum Landgericht durchgeboxt und die Airline wurde verurteilt neue Tickets zu mir genehmen Zeiten auszustellen.....auch mit anderen Airlines + Routing!

9

Mittwoch, 22. Januar 2014, 19:07

Hallo Zusammen,

@ Thorben-Hendrik: Ich denke mal, wir werden nochmal zum Reisebüro hinstiefeln.
Hast Du evtl. ein Aktenzeichen vom Landgericht Düsseldorf, worauf sich das Urteil bezieht:

Noch mal ganz deutlich Ihr habt das RECHT auf eine für Euch bessere
Möglichkeit umgebucht zu werden, sofern diese verfügbar ist...Preis
spielt dabei keine Rolle!

Also Änderung des Abflughafens oder andere Airline etc. jede (sinnvolle)
mögliche Verbindung kann gewählt werden wenn die Flugzeiten geändert
werden!



Ich habe so einen Fall gerade bis zum Landgericht durchgeboxt und die
Airline wurde verurteilt neue Tickets zu mir genehmen Zeiten
auszustellen.....auch mit anderen Airlines + Routing!

LG

Ulrike

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Garvin« (22. Januar 2014, 19:09)


Thorben-Hendrik

unregistriert

10

Mittwoch, 22. Januar 2014, 20:27

Hallo,

das Urteil wurde nicht veröffentlicht in sofern bringt das AZ nix....trotzdem ist es eben so, dass Flugzeiten nicht geändert werden dürfen - schon gar nicht wenn es annehmbare Alternativen gibt!

In meinem Fall wollte die Airline eben nicht den Aufpreis für das andere Routing bezahlen....und hat argumentiert, dass Flugzeiten eben fexibel seinen und lediglich ein Rücktritt in Frage kommt.....aber kein Anspruch auf ein anderes (teureres) Ticket besteht.....wurde dazu aber vom LG verurteilt!

11

Mittwoch, 22. Januar 2014, 20:53

Thorben,

dabei handelte es sich aber um ein reines Flugticket, wenn ich das richtig verstehe?

Und nicht um - wie ich annehme - eine Pauschalreise wie bei den karnevalsflüchtigen Damen.

12

Mittwoch, 22. Januar 2014, 23:15

Hallo,

gibt es denn da einen Unterschied, ob man nur einen Flug gebucht hat, oder eine Pauschalreise, so wie bei uns?

LG

Ulrike

Thorben-Hendrik

unregistriert

13

Mittwoch, 22. Januar 2014, 23:40

Das sollte keinen Unterscheid machen, denn der BGH hat ja genau das bestätigt - AGB die die Flugregelungen aufweichen sind unwirksam!
Es gibt einen Beförderungsvertrag = Flugticket und der wurde einseitig durch die Fluggesellschaft geändert = Flugzeitverschiebung
Ob das Ticket nun individuell oder im Rahmen einer Pauschalreise ausgestellt wurde dürfte für den Vetragsgegenstand = Beföderung von A nach B um x Uhr unerheblich sien...

14

Dienstag, 4. März 2014, 11:20

Flugzeitenänderung ..... mal wieder

Hallo ihr,

ich bin seite heute auch aktiv, lese hier aber schon länger mit.

Wir haben am 27.12.2013 im Reisebüro eine Pauschalreise im Juli mit der TUI in die Türkei gebucht. Da wir mit unseren Kindern fliegen ( 6 und 9 ) haben wir uns, trotz dreistündiger Autofahrt dorthin für den Flughafen Zweibrücken entschieden da die Flugzeiten hin 12:00 und zurück 17:15 für uns ideal sind.

Gestern haben wir auf dem Tuiportal sehen müssen, dass unsere Flugzeiten geändert wurden in hin 18:00 und zurück 23:15. Das ist superärgerlich eben weil wir wegen der Flugzeiten Kinderkombi extra den Anfahrtsweg in Kauf genommen haben.

Gestern haben wir geshen, dass es, zwar auch keine perfekten Flugzeiten aber besser als unsere jetzigen, ab Düsseldorf ( unser Heimatflughafen keine 20 Min mit dem Auto ), Köln-Bonn und München gibt.

Ich habe bereits an Tui geschrieben, des Sachverhalt freundlich erklärt und um kostenfreie Umbuchung gebeten. Mal sehen was sie schreiben.

Da ich aber vermute, dass sie uns " abspeisen" werden würde ich in dem Falle gerne mit mehr Nachdruck " auf den Pudding hauen" das aber ohne mich zu blamieren.

Also ihr lieben, wie stelle ich es am besten an, zu meinem Recht zu kommen. Macht es Sinn sich auf das Urteil von Dez. 2013 zu berufen ?



Danke schonmal für eure Hilfe und euren Rat

"die Nico"

15

Dienstag, 4. März 2014, 11:50

Hallo Nico,

wende Dich am Besten an Dein Reisebüro, welches Eure Buchung getätigt hat.

Bei TUI habe ich schon etliche Flugzeitenänderungen wieder "geraderücken" können,
wenn es dementspechende Flüge auch gab. Evt. anderen Flughafen in Betracht nehmen.

Viel Glück
Freedom's just another word for nothing left to lose...

16

Dienstag, 4. März 2014, 11:55

Hall nico73 - und :welcome: bei den aktiven Travelamigos.

Bin relativ optimistisch, dass eine Umbuchung innerhalb der Möglichkeiten machbar sein wird.

Es macht aber auch Sinn, bei einer Reise, die im Reisebüro gebucht wurde, die Wünsche über das Reisebüro zu leiten. Die fühlen sich da in der Regel zuständig. Es kann sein, dass Du eine entsprechende Nachricht vom Reiseveranstalter bekommst und diese nicht direkt mit Dir das Thema im Detail erörtern wollen. Auch wenn letztlich der Vertrag zwischen Dir und dem Reiseveranstalter geschlossen wurde.

Ansonsten, waren die Flugzeiten seinerzeit in der Reisebestätigung aufgeführt?
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

17

Dienstag, 4. März 2014, 11:56

hab ich schon

und mein Reisebüro sagt ...tja kann man halt nix machen. Na danke auch.

Ja ich habe die "voraussichtlichen Flugzeiten " schriftlich bekommen mit der Buchungsbestätigung.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »nico_73« (4. März 2014, 11:57)


18

Dienstag, 4. März 2014, 11:57

Bestehe da drauf, dass sie für Dich aktiv werden. Diese Abwehrhaltung ist unmöglich.

Gebe Ihnen die infragekommenden Flüge / Verbindungen auf - und mach es schriftlich.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (4. März 2014, 12:01)


19

Dienstag, 4. März 2014, 12:00

Was ist das denn für ein Reisebüro ?(

Natürlich kann man da was machen :mecker:

Das von Dir angefragte Urteil hilft Dir hier nicht, der klagende Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände
verlangt von der Beklagten, der TUI Deutschland GmbH, es zu unterlassen, beim
Abschluss von Pauschalreisen bestimmte Reisebedingungen zu verwenden...nichts anderes besagt das Urteil.

Warte jetzt erst mal ab, was die TUI zurückschreibt. Dann schauen wir mal weiter.
Freedom's just another word for nothing left to lose...

20

Dienstag, 4. März 2014, 12:02

Wie Dodo schreibt, warte mal die Rückmeldungen ab. Ansonsten gibt es da sicherlich noch "Ansatzpunkte".
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Jimi Hendrix