Das OLG Hamm hat im Rechtsstreit zwischen der Verbraucherzentrale Bundesverband und der spanischen Airline Vueling entschieden.
"Nach EU-Recht sind Fluggesellschaften verpflichtet, angemessenes Handgepäck ohne Extrakosten zu befördern.
Handgepäck sei "unverzichtbarer Bestandteil" der Beförderung, für den "kein Zuschlag verlangt werden darf,
sofern Gewicht und Abmessungen vernünftigen Anforderungen entsprechen".
https://www.noz.de/deutschland-welt/politik/artikel/erstes-gericht-untersagt-fluglinie-abzocke-beim-handgepaeck-50168670