Der Körper quittiert das recht schnell und meckert "Hey... sonst kriege ich morgens maximal ein Marmeladentoast und vielleicht etwas Joghurt, was soll ich jetzt mit Rührei, Speck, Pommes, Rösti, Bratwürsten und voll ausgereifter Ananas anfangen?!? Nee, lass mal, das kenne ich nicht, das bin ich nicht gewöhnt und das will ich ganz, ganz schnell wieder loswerden..."
Und wenn ich mir anschaue, was sich speziell englische Urlauber zum Frühstück genehmigen und in welchen Mengen und dass sie nicht selten kurz danach beim ersten Bier an der Bar anzutreffen sind... dann wundert mich nicht, dass der ein oder andere da Probleme mit dem Magen bekommt.
Auch während des Urlaubes erfolgte keine Meldung über angebliche Erkrankung. Klick
Wie dumm muss man sein, einen Schadenersatzanspruch wegen einer angeblichen "Magen-Darm-Erkrankung" geltend zu machen. Die Ursache (Verursacher) für Magen-Darm-Erkrankungen sind belastbar kaum nachzuweisen. Und das alles mit einem Zeitverzug von 2 Jahren. Wenn das noch ein"begleitender" Anwalt (juristischer Beistand) mitgetragen hat, kann man nur noch staunen.Britische Urlauberin
wurde jetzt zur Zahlung von rund 28.000 € an den Reiseveranstalter TUI verurteilt. Weil sie ihre eingereichte Klage im Prozess zurückzog und TUI eine Entschädigung für die bis dahin entstandenen Kosten einforderte:
http://www.gloobi.de/britische-urlauberi…-tui-verdonnert
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (20. Juli 2017, 10:51)
Das Schlimme daran ist, dass solche "Money back" - Geschichten gerne auch auf andere Hotels übertragen bzw. diesen abverlangt werden und man sich ernsthaft wundert, warum man angesichts der bekannten südeuropäischen "Schalldämmung" ab und an tatsächlich mal was aus den Nachbarzimmern hört und trotzdem für die Übernachtung zahlen muss