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Finde ich nicht In Prag ist sie nicht, oder?
Zitat von »rundereise« Könnte mir jemand erklären Warst du überhaupt an einer Antwort interessiert, oder war das einfach nur mal dahingeworfen?
Das letzte Bild ist Italien. Aber wo? Castel Gandolfo
(die Brücke) Dann evt. in Bratislava - Stary Most?
Vorerst wohl keine Einschränkungen bei Entschädigungen. https://www1.wdr.de/nachrichten/fluggast…ierung-100.html
War denn bis jetzt alles richtig? Schöne Pfingsten und schöne Touren euch
Die sind ja seit 13 Jahren dabei, dieses Thema zu "beackern" Allein in dieser Zeit hat sich soviel geändert, dass es noch schneller ginge auf anderes Metal umzubuchen. Es müsste in die andere Richtung gehen, noch kürzere Wartezeiten, um Entschädigungen einzufordern.
Zitat von »Hasenbär« ... und die Brücke in Tschechien ist noch offen Ich hatte das gar nicht gepeilt, dass das ein Ratebild ist, dachte mir, ja gut, die Brücke ist offen Evt. die Karlsbrücke Ach soooo, das Ohr ist auf Malta in Valletta. Hasi, du bist so schnell, ich komm da gar nicht hinterher
Heute, am 5. Juni 2025 stimmen EU-Verkehrsminister über neue Fluggastrechte ab. Der EU-Vorschlag, der aktuell diskutiert wird, sieht Folgendes vor: Entschädigungen sollen je nach Entfernung erst ab 5, 9 oder 12 Stunden Verspätung gezahlt werden. Das bedeutet: Flugreisende hätten erst nach einer deutlich längeren Verspätung als bisher Ansprüche auf Entschädigung. Q.: https://www.evz.de/presse/pressemitteilu…gastrechte.html Hier eine Petition: https://www.change.org/p/wehr-dich-gegen…medium=copyli...
Neue Schloss Herrenchiemsee oder Augustiner Chorherrenstift, das weiß ich jetzt nicht Ich bleib bei Augustiner Chorherrenstift.
Alle Kids sind eben anders
Das war jetzt ein Rundumschlag! Was ist denn genau mit " Fehlers der Reisegesellschaft im Vorfeld " gemeint?
Ja türlich! Bin ein geschädigtes Kind vom Lande! Ich wollte als Kind schon in die Stadt, als andauernd treckerfahren Es gibt dort für Kinder sehr viel zu sehen!
Ich würde mit Kindern dorthin reisen. Athen würde mich als I-Dotz begeistern und es gibt sehr gute Anlaufpunkte für Familien. Mykene, Theater von Epidauros, die Bergregion Arkadien und die Lousios-Schlucht. Aber jeder Jeck tickt eben anders
Alles gut Hasi, kann doch passieren
Eine Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Stornokosten, wenn du eine gebuchte Reise aus wichtigen Gründen nicht antreten kannst – zum Beispiel bei Krankheit, Unfall oder Todesfall in der Familie. Die ist hier natürlich nicht zuständig. Am Besten den Veranstalter - mit Fristsetzung (10 Tage) - zur Zahlung auffordern. Bei Nichtzahlung befindet sich der Veranstalter in Verzug und du kannst einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Reiserecht beauftragen. Die vorgerichtlichen Anwaltskosten und Gericht...
die Patisserie gab ich nur noch als Tipp
Wenn die Reise vom Veranstalter vereitelt wurde, muss er unverzüglich das Erlangte erstatten und gem. (BGB)§ 651n Schadensersatz idHv. 50% des Reisepreis zahlen.