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Mittwoch, 22. November 2017, 17:02

Klagen trotz Paypal-Käuferschutzes möglich

Der bei Onlinetransaktionen über den Bezahldienst Paypal verbreitete Käuferschutz schützt nicht vor Klagen des Verkäufers. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil entschieden. In zwei Verfahren hatte PayPal den Käufern aufgrund von Beanstandungen den Kaufpreis zurückerstattet. Die Verkäufer bestanden aber weiterhin auf Bezahlung und klagten. Diese Klagen sind nach dem aktuellen höchstrichterlichen Urteil zulässig und können zur Zahlungspflicht führen.

Quelle
"Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen" (Karl Valentin)

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Mittwoch, 22. November 2017, 20:21

Die Grundlage des Paypal-Käuferschutzes sind doch Vereinbarungen von paypal, einerseits mit den Verbrauchern und andererseits mit Händlern / Anbietern. Wer die Bedingungen nachträglich nicht akzeptiert, sollte als Anbieter keine Möglichkeit haben, via paypal-Zahlungen entgegenzunehmen. So ist das "Problem" schnell gelöst - die Kundschaft zieht weiter.

Natürlich sollte paypal auch gegenüber Verbrauchern den Stecker ziehen, wenn diese auffällig häufig versuchen, den Käuferschutz in Anspruch zu nehmen.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (22. November 2017, 20:22)