In Schulen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, Empfangsbereichen für Büros
und öffentliche Verkehrsmittel ist das Verdampfen ab heute verboten.
Die Grundstrafe 35 €, bei verspäteter Zahlung bis zu 150 € , eine spezielle Verbotskarte muss ausgehängt sein.
Quelle: Veröffentlichung des französischen Amtsblatts