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1

Donnerstag, 6. April 2017, 19:54

Kind von 15 Jahren das mit einem einzigen Elternteil reist: Formalitäten?

Hallo,
ich (der Vater) fliege am Montag mit meiner 15j. Tochter nach Punta Cana.
Ich habe eine offiziell durch die Gemeindeverwaltung beglaubigte Einverständniserklärung der Mutter. Ich habe auch eine legalisierte Kopie des Familienbuchs und nehme auch eine Kopie des Passes der Mutter mit.
Jetzt habe ich aber gelesen dass man ein Dokument braucht das durch die konsularischen Autoritäten der DomRep ausgestellt sein muss

Kennt jemand sich damit aus? Falls das stimmt, wie wird das in der Praxis gehandhabt?

Ich würde mich über Antworten freuen
Mit freundlichen Grüßen
Aloha

Sternedieb

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2

Donnerstag, 6. April 2017, 19:57

Hallo,
ich (der Vater) fliege am Montag mit meiner 15j. Tochter nach Punta Cana.


Für immer oder nur für den Urlaub ?

3

Donnerstag, 6. April 2017, 20:08

für 9 Tage

Sternedieb

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4

Donnerstag, 6. April 2017, 20:20

Sehe ich keinerlei Probleme .... denke, dass das bei der Einreise oder ausreise niemand bemerkt.

Einfach nur Pass hinlegen und gut. Besser ist natürlich den Rest dabei zu haben.

Wenn du ganz sicher gehen möchtest - ruf in Berlin an 030-2475776 (Botschaft der Dominikanischen Republik)

5

Donnerstag, 6. April 2017, 20:29

HAst du Erfahrung damit oder ist das nur deine Einschätzung?

Sternedieb

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6

Donnerstag, 6. April 2017, 20:35

Keine Erfahrung mit Kind ... aber mit den Kräften am Flughafen von Punta Cana. Die wollen die Einreisekarten und den Pass + ggf. die 10 Dollar das wars. :pfft:

Und du hast doch einen deutschen Pass und dein Kind auch ?

Sina

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7

Donnerstag, 6. April 2017, 20:41

:welcome: Ein morgiger Anruf in der Borschaft schadet mit Sicherheit nicht. Ansonsten kann es nicht schaden, die Einverständniserklärung der Mutter auf Spanisch (!) dabei zu haben.

Normalerweise wird die Einreise in PUJ sehr locker gehandhabt, aber evtl. wird bei Minderjährigen, die nur mit einem Elternteil reisen, etwas genauer hingeschaut. Kann ich mir zwar nicht wirklich vorstellen, aber möglich ist letztendlich alles.

Also ruf lieber gleich morgen früh in Berlin an, allzuviel Zeit ist ja bis Montag nicht mehr.
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

Sternedieb

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8

Donnerstag, 6. April 2017, 20:44

Kommando zurück.

Du brauchst definitiv eine von der Botschaft der Dominikanischen Republik beglaubigte Genehmigung von deiner Frau bzw. der Mutter.

Ich bin zwar fest davon überzeugt, dass das bei der Einreise nicht kontrolliert wird - aber offiziell brauchst du die beglaubigte Genehmigung.

9

Donnerstag, 6. April 2017, 20:48

Wir wohnen in Luxemburg, wo es keine DomRepvertretung gibt.
Das Kind so wie ich auch haben einen lux. Pass.
Die Botschaft in Brüssel und das Konsulat in Antwerpen sind für uns zuständig.
Ich hoffe wir müssten nicht nach Antwerpen, das wäre bis 14Uhr (sie schließen um 14) nicht zu schaffen, Brüssel -falls die Botschaft das macht- ginge noch eventuell.

Ich denke es gibt 2 Möglichkeiten: entweder ich rufe an und sie werden sagen, ich bräuchte ein Papier von ihnen, oder aber ich lasse es darauf ankommen und hoffe dass sie nicht danach fragen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Aloha« (6. April 2017, 20:56)


Sina

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10

Donnerstag, 6. April 2017, 21:03

Ich drücke auf jeden Fall die Daumen, dass es klappt. Gleichzeitig weiß ich aber auch, wie die Einreisekontrolle in PUJ "funktioniert" - so wirklich in die Pässe geschaut wird nicht und was man aufs Einreiseformular schreibt, ist eigentlich auch egal. Bei der Ausreise das Gleiche. Wenn es ein Problem geben sollte.... ein paar diskret zugesteckte US$ können Wunder wirken :ironic:

Wird schon schief gehen - auch wenn die Zeit nun wirklich drängt.

Wenn Ihr eine kurzfristige Übersetzung der Einverständniserklärung der Mutter braucht, gerne PN an mich. Bin allerdings kein zertifizierter Dolmetscher, falls das gefordert sein sollte.
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

11

Donnerstag, 6. April 2017, 21:03

Ich bin übrigens auf eine Seite gestoßen (dominikanische-republik.axodia.info/dominikanische_republik_4.php), wo geschrieben steht, Kinder unter 13 bräuchten ein solches Papier!

Fitschi

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12

Donnerstag, 6. April 2017, 21:20

Das auswärtige Amt schreibt , das Kinder die "dauerhaft in der Dom Rep leben oder die Staatsbürgerschaft der Repuplik besitzen " und mit einem Elternteil reisen so ein Dokument brauchen.Von Urlauberkinder mit anderer Staatsangehörigkeit steht da nichts.
Ein Trinkgefäß sobald es leer, macht keine rechte Freude mehr :Nope:
(Wilhelm Busch)

13

Donnerstag, 6. April 2017, 21:27

@Fitschi: darunter stehen die Bestimmungen für ausländische Kinder die besagen dass man besser ein Papier der Botschaft hat um Probleme bei der Ausreise zu vermeiden.
@Sina: vielen Dank für dein Angebot auf das ich u.U. zurückkommen werde.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Aloha« (6. April 2017, 21:33)


Fitschi

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14

Donnerstag, 6. April 2017, 21:30

:shock:Ich hab nix angeboten :Nope: nur gelesen was das auswärtige Amt über Minderjährige schreibt !
Ein Trinkgefäß sobald es leer, macht keine rechte Freude mehr :Nope:
(Wilhelm Busch)

15

Donnerstag, 6. April 2017, 21:32

Sorry, ich habe euch verwechselt

Fitschi

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16

Donnerstag, 6. April 2017, 21:34

Geht nur weil Du uns nicht kennst :kuller:
Schau mal hier https://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laend…347122bodyText3
Ein Trinkgefäß sobald es leer, macht keine rechte Freude mehr :Nope:
(Wilhelm Busch)

17

Donnerstag, 6. April 2017, 21:38

...und da steht u.a.:
"Um Probleme bei der Wiederausreise zu vermeiden, sollten allein reisende Minderjährige oder Minderjährige, die nur von einem der sorgeberechtigten Elternteile begleitet werden, die Genehmigung des anderen Sorgenberechtigten (beglaubigt durch die dominikanische Botschaft in Deutschland) mit sich führen."

Und das kann sich nur auf nicht-dominikanische Kinder beziehen, oder verstehe ich das falsch?

Fitschi

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18

Donnerstag, 6. April 2017, 21:41

Würde ich nicht so verstehen, ich meine das es nur für dominikanische Kinder gilt.
Damit keiner Unberechtigter mit dem Kind das Land verlässt.
Ein Trinkgefäß sobald es leer, macht keine rechte Freude mehr :Nope:
(Wilhelm Busch)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Fitschi« (6. April 2017, 21:42)


19

Donnerstag, 6. April 2017, 21:55

Du könntest Recht haben wenn nicht einmal von Ausreise und das andere Mal von Wiederausreise gesprochen werden würde. Ein Kind kann ja nicht ausreisen und dann wiederausreisen, sondern ausreisen und wiedereinreisen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Aloha« (6. April 2017, 21:57)


20

Donnerstag, 6. April 2017, 22:00

Bei so einer Frage, würde ich mich nicht auf verschiedenen Foren erkundigen und ggf. verlassen.
Es empfiehlt sich in jedem Fall, sich über die genauen Bestimmungen und Modalitäten bei der zuständigen
diplomatischen Vertretung zu informieren, da diese von Fall zu Fall unterschiedlich sind und sich diese jederzeit ändern können.
Freedom's just another word for nothing left to lose...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (6. April 2017, 22:03)